Amtsgericht Reinbek verurteilt 48-Jährige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz

Reinbek. Wollte eine 48 Jahre alte Frau tatsächlich ihren Ex-Mann mit einer Pistole bedrohen, gar töten? Die Antwort darauf kennt offenbar nur die Glinderin selbst. Das Amtsgericht in Reinbek verurteilte sie nun zu einer Geldstrafe von 1200 Euro wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Die Sportschützin hatte am Sonntag, 27. Juli 2009, beim Jugendnotdienst des Kreises Stormarn angerufen und einer Mitarbeiterin gesagt, dass sie jetzt ihre Töchter holen werde, selbst wenn sie ihren Ex-Mann dafür umbringen müsste. Wenige Stunden später fanden Beamte der Geesthachter Polizei ein Gewehr im Auto der Frau, nahmen es ihr weg und schrieben eine Anzeige.

Die Frau war vor dem Verfahren zwei Jahre lang untergetaucht

Zum Gerichtsverfahren kam es aber erst jetzt gut zwei Jahre später. Denn nach diesem Vorfall war die Glinderin abgetaucht. Bis zum 25. Juni dieses Jahres. Der Polizei fiel an diesem Sonnabend der Kia der Frau auf einem Rastplatz an der A 7 auf. Das Auto hatte keine gültige TÜV-Plakette mehr. Die 48-Jährige flüchtete und lieferte sich eine Verfolgungsjagd über 40 Kilometer mit mehreren Streifenwagen. Die per Haftbefehl gesuchte Frau wurde festgenommen und saß seitdem bis zur Urteilsverkündung in Untersuchungshaft.

In den Jahren bevor die Frau untergetaucht war, hatte sie sich einen erbitterten Kampf mit ihrem Ex-Mann geliefert. Nach der Scheidung im Jahr 1999 hatte sie ihn immer wieder angezeigt. Unter anderem behauptet sie, er würde Schwarzarbeiter beschäftigen. 2009 wurde der Frau dann das Sorgerecht für die heute 15 und 17 Jahre alten Töchter entzogen. Ein Reinbeker Richter war der Meinung, das Wohl der Kinder wäre bei der Mutter gefährdet. Sie würden dort verwahrlosen. Die 48-Jährige glaubt an eine Verschwörung und behauptete, ihr Mann habe die Richter und Anwälte bestochen und wolle die Kinder umbringen.