Irreführend

"Badespaß mit Einschränkungen"

Großhansdorfer fordert altengerechten Zugang zum Großensee - und liegt mit der Gemeinde im Streit.

Der Bürgermeister von Großensee stellt einige falsche Sachbehauptungen auf:

1. Es trifft nicht zu, dass die Gemeinde die hohe Uferkante an der westlichen Badestelle je abgeflacht hätte. Vielmehr hat sie, nachdem in der Tat fragwürdige Einstiegs-Hilfen abgebaut worden waren, aufgrund eines Einspruchs mehrerer Senioren und gedrängt von einer Dienstaufsichtsbeschwerde im Juli 2008 die fußbrecherische Auswaschung landwärts der Uferverschalung ein einziges Mal aufgefüllt. Spätere Bitten um Erneuerung (10. Februar 2010 und 11 Februar 2011) wurden nicht beantwortet. Und auch die seit dem 4. August 2008 vorliegende Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde, es gebe keine Bedenken gegen einen Rückbau der Uferbefestigung an dieser Stelle, hat die Gemeinde nicht beeindruckt.

2. Es trifft nicht zu, dass es am Südstrand zwei für Senioren gut zugängliche Einstiegsstellen gebe. Die erste ist, wie beschrieben, gerade nicht gut zugänglich. Der seit Jahren eingetrampelte Nebenpfad, womöglich durch eine geschützte Pflanzengruppe, verdeutlicht, was fehlt. Die zweite Stelle ist zwar jetzt gut zugänglich, dafür aber überwiegend schattig und stark frequentierte Kotablagestelle für Grau- und Kanadagänse. Beide Stellen liegen zudem im ungesicherten Badebereich.

3. Es trifft nicht zu, dass es im Kern des Streits um einen Handlauf an bestimmter Stelle geht. Es geht vielmehr um die Verkehrssicherung für Senioren im Gesamtbereich des Bades. Gerade im beaufsichtigten Bereich können glitschige Steiltreppen und Unterschwimmen von Pontons die Lösung wohl nicht sein. Ein Antrag auf Abhilfe vom 11. Februar 2011 ist bisher weder beantwortet noch erledigt. Insoweit ist auch die Behauptung des Bürgermeisters, es habe einen Bescheid der Gemeinde an mich gegeben, irreführend.

4. Es ergibt sich der Schluss, dass im Amtsbereich Trittau/Großensee die Kunde vom Anwachsen der älteren Bevölkerung und deren Bedürfnissen nicht recht durchgedrungen ist. Auch scheint ein Amtsverständnis lebhaft, das Eingaben von Bürgern, die nicht zur unmittelbarsten eigenen Klientel gehören, vor allem als Belästigung begreift.

Andreas Gizewski, Großhansdorf

Abknickende Vorfahrt

"Ihr Haus muss dem Kreisel weichen"

Familie Kohlhoff zieht aus, weil Trittau die Kreuzung an ihrem Grundstück zum Kreisverkehr umbaut.

Die Aussage zur Vorfahrt an der Kreuzung ist falsch, wie mir die Polizeiwache bestätigte. Vorfahrt hat, wer von der Gadebuscher Straße kommt oder von der Rausdorfer Straße Richtung Rausdorf. Verkehr vom Herrenruhmweg muss dem auf dem bevorrechtigten Straßenzug Vorfahrt gewähren. Verkehr auf der Rausdorfer Straße Richtung Osten muss allen drei anderen Richtungen Vorfahrt gewähren.

Ob es opportun ist, von der Gadebuscher Straße in den Herrenruhmweg zu rauschen, sei dahingestellt, weil es immer Unwissende geben kann und man seine Vorfahrt nicht erzwingen darf.

Asmus Bergemann, Trittau

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