Müll von Menschen

Leserbrief "Nordic-Walker leiden"

Unbekannte montieren in Großhansdorf Hinweistafeln für Hundehalter ab. 2500 Euro Bußgeld bei Verstoß gegen Leinenzwang.

Entsorgt doch alle Hunde, dann gibt es keine Probleme mehr in der Natur: Die Nordic-Walker können wieder ungehindert die Wege belegen, wir Stocklose springen rechtzeitig in die Büsche, die Mountainbiker müssen im Wald nicht mehr abbremsen, Jugendliche können ungehindert ihre Feiern an besonders ruhigen Seen abhalten. Es liegt kein Hundekot mehr im Wald, nur noch von Menschen gemachter Müll.

Heike Johannesson, Bargteheide

Gutachten erforderlich

"Kötheler wittern eine große Sauerei"

Gegner des geplanten Schweinemastbetriebs befürchten Lärm, Gestank und mehr Verkehr.

In der Amtssprache wird so eine bauliche Anlage romantisch als Schweinestall bezeichnet. Diese geschlossenen Gebäude zur schnellen Fleischerzeugung sind für mich Tierfabriken. Ich möchte zwei Besonderheiten im Fall Köthel beschreiben: Der nicht ortsansässige Landwirt beabsichtigt, einen Schweinemastbetrieb mit 1490 Tieren zu bauen. Erst bei einer Stückzahl von 1500 könnte die Untere Umweltbehörde eine Umweltverträglichkeitsprüfung einleiten. Aber der Standort ist ein ökologisch sensibler Ort - in unmittelbarer Nähe zur EU-geschützten Bille, dem Fauna-Flora-Habitat Gebiet Bille. Diese Lage müsste ein Grund sein, durch ein unabhängiges Gutachten prüfen zu lassen, ob die Bille durch den Betrieb gefährdet sein könnte.

Es stellt sich die Frage, ob die Baugenehmigung das EU-Recht verletzt, denn für die Bille gilt ein Verschlechterungsverbot. Der Bauaufsichtsbehörde des Kreises und dem Landrat scheint die mögliche Gefährdung wenig zu interessieren, sie orientieren sich nur nach dem Baurecht.

Eine weitere Besonderheit, die bislang im Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt wird, ist, dass der Landwirt zur Ausbringung der Gülle mindestens zwei Flächen nutzen möchte, die er nur über den denkmalgeschützten Hamfelder Weg erreichen kann. Transporte über 7,5 Tonnen sind nicht zulässig. Die Zerstörung dieses Weges durch die schweren Gülletransporte ist programmiert. Die Kosten für die Instandhaltung hat die Gemeinde zu tragen, wenn diese die Transporte stillschweigend tolerieren würde. Das ist jedenfalls die Stellungnahme, die ich vom Denkmalschutzamt erhalten habe.

Ist die Bauvoranfrage erst einmal erteilt, können meines Wissens nur die unmittelbar in der Nachbarschaft betroffenen Bürger beim Verwaltungsgericht in Schleswig klagen. Warum wird nicht schon jetzt eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen? Warum liegt die Beweispflicht für mögliche Risiken beim Bürger? Warum müssen einzelne Bürger ein ökologisches Gutachten vorlegen und gegebenenfalls den beschwerlichen und teuren Klageweg gehen?

Uwe Mokry, per E-Mail

Begrünte Dachterrasse

"Lindenhof-Baupläne gestoppt"

Ahrensburger Stadtverordnete wollen weder Architektenwettbewerb noch Gutachten.

Ein dreieckiges Gebäude mit Innenhof ab dem dritten Stockwerk mit begrünter Dachterrasse halte ich für optimal. Unten kleinere Geschäftsflächen, darüber Büroflächen, dann eine Hotelfläche zur Dachterrasse, im Kern Großgeschäfte über drei Etagen und oben Wohnungen - das wäre eine gute Aufteilung. Die Fassaden müssen überwiegend aus dunkelrotem Backstein bestehen. Eine zweigeschossige Tiefgarage kann einen Teil der wegfallenden Parkplätze ersetzen.

Wolfgang König, Ahrensburg

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