Der Jugendliche hatte vier Läden in Bad Oldesloe überfallen

Ahrensburg. Als sein Vater ihn aus der Wohnung warf, fasste Oleg Z. (Name geändert) einen folgenschweren Entschluss. Sein Gesicht mit einem Tuch verdeckt, überfiel der 16-Jährige zwischen dem 8. und 17. Februar 2011 vier Oldesloer Geschäfte, bedrohte Angestellte mit einer Schreckschusspistole. Bei seinen Raubüberfällen in zwei Spielhallen, einem Billigladen und dem Oho-Kino erbeutete der Jugendliche etwa 4000 Euro.

Eine Überwachungskamera filmte den jungen Mann bei einer seiner Taten. Nach kurzer Fahndung konnte Oleg Z. am 19. Februar festgenommen werden. Er legte sofort ein umfassendes Geständnis ab. Weil Fluchtgefahr bestand und der Aufenthaltsstatus ungeklärt war, saß der Jugendliche bis zum Prozess in Neumünster in Untersuchungshaft.

Das Amtsgericht Ahrensburg verurteilte den jungen Russen jetzt zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung. Die Kooperationsbereitschaft von Z. wertete das Gericht zu seinen Gunsten. Auch die Staatsanwaltschaft hatte sich für die Bewährungsstrafe ausgesprochen.

Das Urteil begründet Gerichtssprecher Ulrich Fieber auch mit dem "schwierigen Lebensweg", den der 16-Jährige bisher hatte. Als seine Mutter in Russland starb, kam der in Orenburg geborene Oleg gegen seinen Willen zu seinem Vater nach Deutschland, den er bis dahin kaum kannte. Der Vater wohnte mit seiner neuen Familie in Bad Oldesloe. Das neue Miteinander verlief nicht konfliktfrei.

Jetzt wohnt Z. in einer Obdachlosenunterkunft in der Kreisstadt. Zu seinen Bewährungsauflagen gehören 100 Stunden gemeinnützige Arbeit, zudem muss er seinen Aufenthaltsstatus klären. "Wir stellen ihm einen Betreuungshelfer zur Seite", sagt Gerald Wunderlich vom Jugendamt des Kreises in Bad Oldesloe. Umfang und Dauer der Betreuung werden in der kommenden Woche geklärt. Da sich sein Vater nicht mehr um ihn kümmern will, braucht Oleg Z. einen Vormund. Auch seine weitere Unterbringung muss geklärt werden.

Dem Jugendamt war Z. bereits vor den Straftaten bekannt. "Damals verweigerte er jedoch seine Mitwirkung", sagt Wunderlich. Heute sei das anders. Pünktlich habe sich der 16-Jährige bei seiner jetzigen Unterkunft gemeldet. "Oleg hat in den kommenden zwei Jahren die Chance, sein Leben zu ändern", sagt Gerald Wunderlich. Neben der Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, kann er seine abgebrochene Ausbildung fortsetzen.

Zudem besteht die Möglichkeit, bald eine eigene Wohnung zu beziehen. Wunderlich: "Noch wird geklärt, ob der Jugendliche in einer Wohngruppe oder einer betreuten Wohnung untergebracht wird." Sollte Z. während seiner Bewährungszeit erneut straffällig werden, drohen im Abschiebung und die Verbüßung seiner Haft in einem russischen Gefängnis.