Im Streit mit dem Land um eine Elternbeteiligung muss heute der Kreistag entscheiden. Der ist ratlos

Bad Oldesloe. Der Streit um eine Elternbeteiligung beim Schülermonatsticket wird möglicherweise vor Gericht enden. Zwar gab es im Stormarner Hauptausschuss am Mittwochabend eine Mehrheit für den Antrag der CDU, die Eltern 20 Prozent der Kosten der Schülerbeförderung zahlen zu lassen. Es gilt allerdings als unwahrscheinlich, dass sich dies heute in der entscheidenden Kreistagssitzung (16 Uhr, Kreishaus) wiederholen wird. Denn die SPD, die sich im Ausschuss enthalten hat, will sich auf den Vorschlag der CDU nur einlassen, wenn der Kreistag zugleich eine Einkommensgrenze einzieht. Wer weniger als 200 000 Euro im Jahr verdient, soll befreit werden. Diese Grenze dürfte allerdings in der Praxis dazu führen, dass kaum jemand den Elternanteil zahlen muss.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Reinhard Mendel, der zugleich Rechtsanwalt ist, weiß das. Ihm geht es nur um Eines: "Wir bekommen damit eine Satzung, gegen die der Innenminister nicht vorgehen kann." Der SPD-Ausweg aus dem Dilemma hat nur einen Nachteil: Die anderen Fraktionen werden ihn wohl nicht mitgehen. Damit hätte Stormarn keine ordnungsgemäße Satzung. Und damit würde dann eine komplizierte Rechtssituation eintreten, die das Land und den Kreis in eine festgesetzte Abfolge von Aktion und Reaktion zwingen würde. Am Ende stünde der Gang zum Verwaltungsgericht.

Der Kreis Dithmarschen, der sich ebenso wie Stormarn weigert, das vom Land geänderte Schulgesetz umzusetzen, hat es vorgemacht. Auch dort gefällt es den Politikern nicht, dass die Landesregierung ihnen vorschreibt, den Eltern einen Beitrag zu den Schulbuskosten abzuverlangen. Die Ablehnung ist noch umfassender als in Stormarn. Auch die CDU lehnt dort die Neuregelung ab, die die CDU im Landtag beschlossen hat.

Am 9. Juni stimmte der Dithmarscher Kreistag erstmals gegen eine Elternbeteiligung. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, bei Grundschülern 50 Euro pro Halbjahr zu verlangen, bei älteren Schülern 72 Euro. Drei Tage später legte Landrat Jörn Klimant Widerspruch ein - wozu er verpflichtet ist, wenn eine Entscheidung des Kreistags zu einem rechtswidrigen Zustand führt. Am Freitag vergangener Woche kam es dann zu einer denkwürdigen Doppelsitzung des Kreistags. Zunächst wurde der Widerspruch des Landrats zurückgewiesen. Minuten später wurde dieser Beschluss vom Landrat förmlich beanstandet, wiederum Minuten später wies der erneut zusammengetretene Kreistag auch diese förmliche Beanstandung zurück.

Damit lag der Ball im Feld des Landesinnenministers Klaus Schlie (CDU). Der ordnete an, der Kreistag möge bis zum 15. Juli eine Satzung aufstellen - und sprach zugleich die sofortige Vollziehbarkeit dieses Beschlusses aus. Gestern nun trat der Kreistag erneut zusammen. Bei Redaktionsschluss war die Sitzung noch nicht beendet, aber voraussichtlich haben die Abgeordneten beschlossen, vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig gegen diese sofortige Vollziehbarkeit zu klagen. In Dithmarschen hofft man, mit diesem Eilverfahren noch vor dem 1. August, dem offiziellen Beginn des neuen Schuljahres, Klarheit darüber zu bekommen, ob das Land die Kreise tatsächlich zwingen darf, eine Elternbeteiligung einzuführen - oder ob es den Kreisen selbst überlassen bleibt, wie sie die Schülerbeförderung finanzieren.