Ein Nachbarschaftsstreit in Bad Oldesloe endete gestern Vormittag vor dem Amtsgericht in Ahrensburg mit einer Geldstrafe für den 40 Jahre alten Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung.

Ahrensburg. Bereits seit zwei Jahren liegen die Mietparteien im Clinch miteinander. Immer wieder war es zu heftigen verbalen Gefechten im Hausflur gekommen. Immer wieder gerieten die erwerbsunfähige Frührentnerin Gisela K. und der arbeitslose Drogenabhängige Martin L. (beide Namen geändert) aneinander.

Am 26. Februar jedoch eskalierte die Situation. Als die 53 Jahre alte K. am frühen Morgen ihre Zeitung reinholen wollte, störte sie sich daran, dass ihr Nachbar "wieder einmal" die Wohnungstür zum Lüften geöffnet hatte. Ein "furchtbarer Gestank" sei daraus gekommen, erklärte K. dem Gericht.

Ihrer Aufforderung aber, die Tür zu schließen, sei ihr Nachbar nicht nachgekommen. Vielmehr gab es wieder Streit. Und dieser endete nicht etwa mit Türenknallen, sondern mit einem Tritt in das Gesäß der Frührentnerin. "Sie aber hat den Streit angefangen, mich beschimpft und mir die Tür vor den Kopf getreten", verteidigte sich Martin L. Er sei das Opfer. Schon länger werde er von seiner Nachbarin fertiggemacht.

Gisela K. jedoch schilderte den Vorfall anders. So sei sie gar nicht bis zu seinem Stockwerk hinaufgelaufen. "Ich traue mich doch gar nicht mehr in seine Nähe. Ich habe Todesangst gehabt. Der hat schon häufiger getreten", erklärte sie aufgeregt und wischte sich Tränen aus dem Gesicht. Der Angeklagte schüttelte derweil heftig den Kopf.

Den genauen Verlauf der Auseinandersetzung konnte die Amtsrichterin Friederike Kaehler auch im Laufe der zweistündigen Verhandlung nicht zweifelsfrei feststellen. Für den Tritt, den der Angeklagte zugegeben hatte, verurteilte sie den 40-Jährigen zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 Euro. Sie setzt sich zusammen aus 40 Tagessätzen zu je fünf Euro.

"Die Verhandlung hat auch gezeigt, dass es sich hierbei um ein stark belastetes Nachbarschaftsverhältnis handelt", sagte die Richterin und empfahl Martin L., sich doch vielleicht besser bald nach einer anderen Wohnung umzusehen.

Der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz, der L. zudem gemacht wurde, weil er trotz einstweiliger Verfügung den Mindestabstand zu seiner Nachbarin von mindestens zehn Metern nicht eingehalten hatte, wurde fallengelassen.