Für vier Jahre konnten sich bis junge Männer im Alter bis zu 24 Jahren bei Organisationen wie dem Technischen Hilfswerk (THW), der Freiwilligen Feuerwehr, dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) oder dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) verpflichten, um den Grundwehr- oder Zivildienst zu umgehen. Die sogenannte Verpflichtung zum Zivil- oder Katastrophenschutz mussten sie eingehen, ehe sie einen Einberufungsbescheid erhielten. Während ihres Dienstes wurden die Helfer nicht einberufen. Nach vier Jahren erlosch die Pflicht zum Grundwehr- oder Zivildienst.