Abgestellte Autos behindern den Verkehrsfluss erheblich

Trittau. Parkverbot in der Hamburger Straße. Ja oder Nein? Diese Frage beschäftigt Trittau schon seit Jahren. Bislang dürfen Autos auf der Fahrbahn in Richtung Grande parken. "Auch unter dem Aspekt der Verkehrsberuhigung", sagt Bodo Lork, Fachbereichsleiter Ordnung und Sicherheit in der Trittauer Amtsverwaltung. Polizeikommissar Jürgen Dumke kann das bestätigen. Sei kein Auto geparkt, führen die meisten mit mindestens Tempo 70 über die Landesstraße 94.

In der Vergangenheit hat sich jedoch ein Problem verschärft: Die Zahl der geparkten Autos steigt kontinuierlich an, sodass zum Einscheren oft keine Lücke mehr bleibt. Besonders kritisch ist die Situation vor der Fußgängerampel in Höhe der Einmündung Billetal.

Genervte Autofahrer, die wegen des Gegenverkehrs auch schon mal minutenlang hinter der Kolonne geparkter Autos warten müssen, haben sich an die Verwaltung gewandt. Sie fordern ein Parkverbot für die Hamburger Straße. Die Anwohner hingegen sind dagegen.

"Da gibt es sehr unterschiedliche Interessenlagen", sagt Bodo Lork. Ein Kompromiss soll das Problem aus der Welt schaffen. Die Lösung: Parken ist weiterhin erlaubt, allerdings wird der Parkraum reduziert. Das heißt: Vor den beiden Wohnblocks Hamburger Straße 34 a und b werden fünf Parkplätze eingerichtet. Die Strecke bis zur Fußgängerampel in Höhe der Straße Billetal wird als Halteverbotsbereich ausgeschildert. Der Abschnitt bis zur Gaststätte Am Rappen wird zur eingeschränkten Halteverbotszone. Autofahrer dürfen hier zum Be- und Entladen halten.

Die entsprechenden Schilder sind nun bestellt. Bodo Lork geht davon aus, dass die neue Regelung im Mai greifen wird. Die Polizei wird das überwachen. Lork: "Wir hoffen, dass sich die Verkehrsteilnehmer daran halten werden. Gegebenenfalls müssen wir gegensteuern."