62-Jähriger steht wegen Missbrauchs des Notrufs vor Gericht. Er streitet alles ab

Ahrensburg. Hat Hans-Werner N. (Name geändert) absichtlich einen Fehlalarm ausgelöst und damit einen unnötigen Großeinsatz von Polizei und Feuerwehr verursacht? Diese Frage beschäftigt jetzt das Amtsgericht Ahrensburg. Der 62 Jahre alte Ahrensburger muss sich wegen Missbrauchs des Notrufs verantworten.

Der Mann mit den kinnlangen weiß-grauen Haaren bestreitet die Tat. "Das ist nicht auf meinem Mist gewachsen", sagt N. vor Gericht. "Das habe ich nicht gemacht." Er trägt eine schwarze Lederjacke, dunkle Jeans und eine Brille mit getönten Gläsern. Seine Hände hat N. vor sich auf dem Tisch gefaltet. Einen Anwalt hat er nicht dabei.

Rückblick: Es ist Dienstag, der 5. Oktober 2010. Um 19.58 Uhr geht bei der Rettungsleitstelle in Bad Oldesloe ein Notruf ein. Ein Mann behauptet, dass es im Edeka-Markt an der Bahnhofstraße in Ahrensburg brenne. Einige Menschen seien noch in dem Gebäude und daher in Gefahr. Seinen Namen nennt der Anrufer trotz Nachfrage nicht. Stattdessen brummt er nur vor sich hin. Polizei und Feuerwehr rücken mit einem Großaufgebot an. Doch es handelt sich um einen Fehlalarm.

Die Ahrensburger Polizei nimmt daraufhin die Ermittlungen auf. Von der Rettungsleitstelle bekommen die Beamten die Aufzeichnung des Telefongesprächs sowie die Handynummer, von der der Notruf eingegangen war.

Eine Polizistin ist als Zeugin im Gericht. "Ich habe die Nummer gewählt und war überrascht, dass jemand herangegangen ist", sagt sie. Die Stimme am Telefon sei für sie identisch mit der Stimme der Person gewesen, die den Notruf abgegeben hatte. Das habe sie an dem Gebrumme erkannt. Vom Mobilfunkanbieter habe sie den Namen des 62-Jährigen erfahren. Sie sagt: "Anschließend habe ich erneut auf dem Handy angerufen und den Mann zur Polizeiwache geladen." Er habe zugestimmt, sei dann jedoch nicht erschienen. Stattdessen soll er für eine neue Terminabsprache von seinem Festnetz-Telefon bei der Polizei angerufen haben. Eine schriftliche Vorladung folgte. Doch auch diesen Termin habe der Angeklagte nicht wahrgenommen.

"Es spricht unglaublich viel gegen sie", sagt die Richterin. Doch der Angeklagte beteuert vor Gericht weiter seine Unschuld. Seit Mai 2010 habe er kein Handy mehr. Sein Mobiltelefon habe er an einen Mann aus Jenfeld verkauft und den Vertrag mit seinem Mobilfunk-Anbieter gekündigt. N.: "Da hat mir jemand einen Streich gespielt."

Die Richterin möchte wissen, warum er auf die schriftliche Vorladung nicht reagiert habe. Dazu sagt der Angeklagte: "Ich hatte nichts auf dem Zettel, was ich gemacht haben könnte - warum sollte ich mich dann melden?" 19-mal musste sich der 62-Jährige bereits vor Gericht verantworten, meistens wegen Diebstahls. Zuletzt wurde er 2007 zu mehreren Monaten Haft verurteilt.

Ob Hans-Werner N. den Fehlalarm ausgelöst hat, soll nun ein Sachverständiger klären. Der Prozess wird in einigen Wochen fortgesetzt.