Wenn Stormarn gegen Gesetze verstößt, kann das Ministerium einschreiten, sagt ein Sprecher

Bad Oldesloe. Die Frage, ob Eltern ab dem Schuljahr 2011/2012 für Schulbusse zahlen müssen, könnte zu einem Rechtsstreit zwischen dem Kreis Stormarn und dem Land ausarten. Wie berichtet, hat der Schul-, Kultur- und Sportausschuss des Kreistags eine neue Satzung mit einer Kostenbeteiligung der Eltern abgelehnt. Landrat Klaus Plöger ist der Auffassung, dass dieses Vorgehen rechtens sei. Er sagt: "Niemand kann einen Kreistag dazu zwingen, eine Satzung zu beschließen." Auch er könne keinen Einspruch einlegen. Gleiches gelte für das Land. "Es hat nur die Möglichkeit, das Gesetz zu ändern."

Der Fehler sei, dass der Landtag nicht festgelegt hat, wie viel Prozent der Kosten die Eltern übernehmen müssen. Deshalb müssten die Kreisverwaltungen einen Satzungsentwurf mit einer Prozentzahl vorschlagen. Der Kreistag sei jedoch nicht dazu gezwungen, die Satzung auch zu beschließen. "Vier Fraktionen haben 'nein' gesagt und eine nachvollziehbare Begründung genannt", sagt Plöger, "da eine Satzung Recht des Kreistags ist, liegt hier kein formaler Fehler vor."

Das Bildungsministerium beurteilt den Fall anders. "Das kann zu einer Aufsichtsgeschichte werden", sagt Sprecher Thomas Schunck. "Wenn das Ministerium erfährt, dass ein Kreis willentlich und wissentlich gegen Gesetzesvorschriften verstößt, kann es einschreiten und als Rechtsaufsicht tätig werden." Der Kreis werde dann angeschrieben und aufgefordert, die Vorgaben zu erfüllen. Schunck: "Wenn er dann nicht reagiert, wird der Fall an das Innenministerium weitergegeben."

Die Kommunalaufsicht würde sich einschalten. "Grundsätzlich stehen der Kommunalaufsicht verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, deren Anwendung in einem eventuellen Einzelfall sehr sorgfältig unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit zu prüfen wäre", sagt Ove Rahlf, Sprecher des Innenministeriums. Er verweist auf die Kreisordnung. Dort heißt es: "Erfüllt der Kreis die ihm nach dem Gesetz obliegenden Pflichten oder Aufgaben nicht, so kann die Kommunalaufsichtsbehörde anordnen, dass er innerhalb einer bestimmten Frist das Erforderliche veranlasst." Ob es so weit kommen könnte, entscheidet sich am 25. März. Dann berät der Kreistag, welchen Weg Stormarn einschlägt. Plöger: "Ich vermute aber, dass wir nach der Kreistagssitzung keine Satzung haben werden."