Bewährungsstrafe für 52-Jährigen wegen versuchter räuberischer Erpressung

Ahrensburg. Wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung musste sich ein 52-Jähriger vor dem Amtsgericht in Ahrensburg verantworten. Das Schöffengericht befand Matthias N. (alle Namen geändert) für schuldig, im April 2010 den Ein-Euro-Jobber Klemens K. im Parkhaus Lokschuppen am Ahrensburger Bahnhof bedroht zu haben. N. versetzte seinem Opfer einen Fausthieb ins Gesicht und verletzte es mit einer Gartenharke am Kopf, um 100 Euro zu erpressen. N., der seit Jahren arbeitslos ist und mehrfach wegen verschiedenen Gewaltdelikten, Diebstahl, Drogenbesitzes und Trunkenheit am Steuer vorbestraft ist, wurde zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 100 Sozialstunden verurteilt.

Klemens K sagte, dass M. ihm nicht zum ersten Mal "aufgelauert" und Geld gefordert habe. Der Angeklagte bestritt dagegen die Tat. Er sagte, dass K. ihm 1996 eine Geldbörse mit 80 Euro und diversen Papieren gestohlen habe. "Ich vergesse so was nicht, ich bin nachtragend", sagte N. Als er den 42-jährigen K. dann zufällig im April beim Müllsammeln in Ahrensburg wiedererkannt habe, habe er von ihm energisch das gestohlene Geld plus Schadenersatz verlangt - aber weder Gewalt angedroht noch zugeschlagen.

Das Schöffengericht sah trotz unterschiedlicher Aussagen das Opfer als glaubwürdiger an und vermutete, dass der Beschuldigte seine schlechte finanzielle Situation aufbessern wollte. Auch der Bericht einer Ärztin bestätigte "eine schmerzhafte Prellung am Unterkiefer links" sowie eine Prellung am Kopf.

Nachteilig hätten sich auch die zahlreichen Straftaten in der Vergangenheit des Angeklagten auf das Urteil ausgewirkt. Da die letzte Tat mit Gewalteinwirkung aber 14 Jahre zurückliegt, zeigte sich das Gericht milde. Der Angeklagte bekam von Richter Ulf Thiele noch den Rat, künftig Forderungen über Anwälte einzuklagen und keine Selbstjustiz zu üben.