Landgericht verurteilt die 21 und 22 Jahre alten Männer zu fünf Jahren und drei Monaten

Lübeck/Bad Oldesloe. Die Taxiräuber von Bad Oldesloe müssen für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Die beiden 21 und 22 Jahre alten Männer hatten am Abend des 10. August 2010 einen Taxifahrer zum Parkplatz der Oldesloer Schwimmhalle gelockt, ihn mit einer Pistole bedroht und ausgeraubt. Ihre Beute: 100 Euro. Das Geld hatten die Räuber noch am selben Abend in einer Spielhalle ausgegeben, der Taxifahrer leidet bis heute unter den Folgen des Überfalls: Er hat mit Angstzuständen und Schlafstörungen zu kämpfen und ist nur noch bedingt berufsfähig.

Wegen dieser Tat und fünf Einbrüchen in Gaststätten und in die Räume des Ausbildungsverbundes Stormarn/Lauenburg in den Wochen zuvor mussten sich Dennis P. und Jonas T. (beide Namen geändert) vor dem Landgericht Lübeck verantworten. "Ich kann nur sagen, dass es mir leidtut und ich mein Leben ändern werde", sagte Dennis P., als Richterin Helga von Lukowicz ihm das letzte Wort erteilte.

"Ich weiß, dass meine Taten durch nichts zu entschuldigen sind, aber ich bereue sie sehr", sagte Jonas T. Das halbe Jahr in Untersuchungshaft habe ihm die Augen geöffnet. "Mir ist klar geworden, dass ich im Leben mehr erreichen kann, als im Gefängnis zu sitzen." Richterin von Lukowicz zeigte sich davon unbeeindruckt. Mit ihrem Strafmaß lag sie sogar über der Forderung von Staatsanwalt Moritz Ihde.

Die Richterin erkannte eine "deutliche kriminelle Energie"

Das Geständnis der Männer habe wegen der erdrückenden Beweislast keinen großen Einfluss auf das Urteil gehabt, so die Richterin. Auch stellte sie keine eingeschränkte Schuldfähigkeit der Oldesloer fest. Gegen die Aussage der Angeklagten, bei den Taten mit Alkohol und Drogen "total vollgedröhnt" gewesen zu sein, spreche ihr überlegtes Vorgehen. Die jungen Männer hatten zum Beispiel angegeben, nach dem Raubüberfall bewusst in eine Bank gegangen zu sein, um die Polizei von ihrer Spur abzubringen. Ihre Überlegung: Wer Geld abhebt, erwecke nicht den Anschein, gerade einen Taxifahrer überfallen zu haben. Die Richterin sagte: "Das Vorgehen zeigt eine deutliche kriminelle Energie der Angeklagten."

Dennis P. verübte die Taten zudem in seiner Bewährungszeit. Er war wegen diverser Einbrüche verurteilt und erst im März 2010 auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen worden. Bei ihm ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Der Gerichtsgutachter hatte ihm eine Alkohol- und eine psychische Cannabis-Abhängigkeit attestiert. Auch im Vorstrafenregister von Jonas T. reiht sich Diebstahl an Diebstahl. Gründe für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sah das Gericht jedoch nicht.