Landgericht Lübeck gibt Klage des Konkurrenten Park-Klinik Manhagen statt

Ahrensburg/Großhansdorf. Im Dauerstreit um die Zukunft der Klinik Ahrensburg, längst Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren, hat ihr Betreiber Dr. Martin Zellner jetzt offenbar einen leichten Dämpfer hinnehmen müssen. Das Landgericht Lübeck hat einer Unterlassungsklage der Gesellschaft für Systemberatung im Gesundheitswesen (GSbG), Trägerin der benachbarten Park-Klinik Manhagen in Großhansdorf, gegen die Klinik Ahrensburg Betreibergesellschaft entsprochen. Das Urteil könnte, obgleich die Beteiligten andere sind, im Widerspruch zu einer unlängst vom Verwaltungsgericht in Schleswig getroffenen Eilentscheidung (wir berichteten) stehen. Nach Informationen dieser Zeitung sitzen Zellner und GSbG nun wieder am Verhandlungstisch.

In dem Urteil der Lübecker Kammer für Handelssachen III (Az.: 13o124/09), das der Redaktion vorliegt, heißt es: "Die Beklagte wird verurteilt, alle rechtlichen und tatsächlichen Handlungen zu unterlassen oder sich an solchen Handlungen zu beteiligen, die eine Rückgabe oder Fortführung des Betriebs der Klinik durch die Klägerin nach Auslaufen des Pachtvertrages gefährden oder unmöglich machen."

Das Grundstück der Klinik Ahrensburg an der Manhagener Allee gehört der GSbG, und der Pachtvertrag mit der Klinik Ahrensburg Betreibergesellschaft läuft mit dem 1. Juli kommenden Jahres aus. Darin, wie es danach weitergeht, sind sich die Noch-Vertragspartner uneinig. Beide haben einander zuwiderlaufende Pläne. Dr. Zellner will - den Asklepios-Konzern als starken Partner an der Seite - mit seiner Klinik in einen Neubau am Woldenhorn/Ecke Hamburger Straße umziehen. Und in der auf Orthopädie und Augenheilkunde spezialisierten Park-Klinik liegt ein Konzept für den Aufbau einer eigenen Unfallchirurgie in der Schublade.

Voraussetzung, um die Pläne umzusetzen, sind für den einen wie den anderen jene 37 sogenannten vollstationären Planbetten, mit denen die heutige Klinik Ahrensburg im Krankenhausplan 2010 des Landes Schleswig-Holstein steht. Denn ein Krankenhaus bauen oder betreiben kann jeder. Doch erst Planbetten im Krankenhausplan erlauben es, mit den Krankenkassen abzurechnen, eröffnen die Möglichkeit, an Fördermittel des Landes zu kommen.

In einer Eilentscheidung hatte die I. Kammer des Verwaltungsgerichts in Schleswig bereits befunden, dass die Planbetten auch nach einem Umzug an einen anderen Standort innerhalb der Stadt der Klinik Ahrensburg zustünden (Az.: 1B15/10, wir berichteten). Die Klinik Ahrensburg hatte gegen das Sozialministerium des Landes geklagt, das eine gegenläufige Auffassung vertreten hatte. Das Lübecker Urteil hat nun einen anderen Tenor. Die sehr weit gefasste Verfügung betrifft zuallererst die Pläne des Klinikbetreibers Zellner und des Asklepios-Konzerns, die Klinik mit ihren 37 Planbetten weiterhin zu betreiben. Denn dann könnte die Park-Klinik-Trägerin GSbG das nicht tun. Sowohl Klinik-Ahrensburg-Chef Zellner als auch Park-Klinik-Verwaltungsleiter Jan Zabel wollen sich zu dem Lübecker Urteil nicht äußern.

Die Schleswiger Verwaltungsrichter hatten in der Begründung ihrer Eilentscheidung bereits Bezug auf das Lübecker Verfahren genommen: "Hintergrund des Klageverfahrens ist die unterschiedliche Auslegung des Pachtvertrags hinsichtlich des Pachtgegenstandes. Nämlich, ob es sich um einen Unternehmens- beziehungsweise Betriebspachtvertrag handelt mit der Folge, dass ab dem 1. Juli 2011 nicht nur das Grundstück mit der Immobilie etc., sondern auch der Klinikbetrieb an die dortige Klägerin zurückfällt, oder um einen reinen Grundstückspachtvertrag, so dass ab dem 1. Juli 2011 nur das Grundstück mit Immobilie etc. und nicht auch der Klinikbetrieb übergeht."

Die Schleswiger Richter haben die 37 Planbetten der Klinik Ahrensburg zugesprochen, die Lübecker offenbar dem Konkurrenten in der Nachbarschaft. Doch welches Wort wiegt schwerer? Das des Zivilgerichts in Lübeck, vor der sich "Private" auf Augenhöhe streiten, oder das des Verwaltungsgerichts, dessen Aufgabe es ist, das Verhältnis eines "Privaten" zum Staat zu beurteilen? "Das zu beurteilen, würde auf eine Interpretation des Urteils hinauslaufen. Das machen wir nicht", sagt die Lübecker Gerichtssprecherin Gesine Brunkow. Fest steht, dass Klinik-Ahrensburg-Chef Zellner beim Verwaltungsgericht fristgerecht die Folgeklage zur Eilentscheidung (Az.: 1A78/10) eingereicht hat. "Damit sind in der Sache vier Klagen bei uns anhängig", bestätigt der Schleswiger Gerichtssprecher Klaus-Martin Meyer. Zwei bezögen sich auf die Aufnahme weiterer Planbetten in den Krankenhausplan, andere richteten sich gegen eine Förderung der Park-Klinik durch das Sozialministerium. Eine endgültige Entscheidung sei noch nicht absehbar, könne noch Jahre auf sich warten lassen, so Meyer: "Es ist ein langes und schwieriges Verfahren."