Nach den ersten Schneefällen verzeichnete das Rathaus etliche Beschwerden, dass Eigentümer ihrer Räumpflicht nicht nachgekommen sind.

Ahrensburg. Die Stadt Ahrensburg weist deshalb erneut auf die Räumpflicht hin: Schnee und Eisglätte müssen auf öffentlichen Geh- und Radwegen von den Eigentümern angrenzender Grundstücke entfernt werden. Gehwege müssen auf einer Breite von 1,50 Meter vom Schnee befreit werden, Radwege auf einem Meter Breite. Der zusammengeschobene Schnee ist so zu lagern, dass Fußgänger und Radfahrer nicht behindert werden. Tagsüber bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich zu beseitigen. Danach gefallener Schnee muss werktags bis 7.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt werden. Die Verwendung von Salz und anderen auftauenden Stoffen ist untersagt.

Die Stadt bittet Anlieger, während der Schneephase Fahrzeuge möglichst auf dem Grundstück abzustellen, um die Einsatzfahrzeuge der Stadt Ahrensburg auf den Fahrbahnen nicht zu behindern. Die Regelungen des Winterdienstes sind im Internet in der "Satzung über die Straßenreinigung" im Ortsrecht der Stadt Ahrensburg nachzulesen. Weitere Fragen beantwortet Doris Nonnenkamp von der Bauverwaltung unter Telefon 04102/771 69.

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