Bewährungsstrafe verwundert Team des Oldesloer Kinderheims und Weißen Ring

Bad Oldesloe. Das milde Urteil gegen den 30 Jahre alten Sexualstraftäter Jörg B. (Name geändert, wir berichteten) hat bei den Mitarbeitern des Oldesloer Kinder- und Jugendhauses St. Josef Entsetzen ausgelöst. Und Rita Funke, Leiterin der Opferhilfsorganisation Weißer Ring, sagt: "Solche Urteile machen nur wütend." B. war vom Amtgericht Ahrensburg wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen und Jugendlicher in Tateinheit mit einer Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Vorbestraft war der Oldesloer nicht. Dennoch war er in dem Kinderheim in der Kreisstadt seit Jahren bekannt.

"Wir haben unsere Kinder vor ihm gewarnt", sagt Birgit Brauer, Leiterin des Kinder- und Jugendhauses: "Er hat schon seit zehn Jahren Haus- und Hofverbot." Jörg B. hat selbst nie in dem Heim gelebt, sich dort aber häufig aufgehalten. Im Jahr 2000 fiel er auf, weil er rechtsradikales Gedankengut in dem Kinderheim verbreitet haben soll.

Die Kripo ermittelte seit 2004 in drei weiteren Fällen gegen den Mann

"Später gab es Fälle, in denen er Mädchen sexuell misshandelt hat", sagt Breuer und erinnert sich an einen Fall von 2005: B. habe damals ein Mädchen in einen Wald gelockt, um sich an ihm zu vergehen. "Doch sie konnte sich befreien und weglaufen", sagt Breuer. Eine Aussage vor der Polizei habe das Kind damals aus Angst vor B. nicht machen wollen.

"Dazu zwingen wir unsere Kinder auch nicht", fügt Breuer hinzu und betont: "Dennoch arbeiten wir in solchen Fällen eng mit der Polizei zusammen. Zwar können wir als Hausherr jemandem verbieten, das Kinderheim zu betreten, dennoch besteht die Gefahr, dass derjenige auf der Straße vor dem Haus die Kinder abfängt." In solchen Fällen werde die Polizei alarmiert. Auch für die Beamten ist Jörg B. kein Unbekannter. Seit 2004 ermittelte die Oldesloer Kripo und Lübecker Staatsanwaltschaft dreimal gegen den zwei Meter großen und kräftigen Mann wegen Sexualstraftaten. In zwei Fällen, wurden die Ermittlungen eingestellt, in einem Fall wurde er freigesprochen.

Ein Opfer erzählte Mutter von der Tat, was zur Anzeige führte

Vor wenigen Wochen wurde nun erneut Anklage gegen ihn erhoben. Jörg B. gestand, im August 2007 eine 16-Jährige betrunken gemacht zu haben und sich dann mehrfach an ihr vergangen zu haben. In einem weiteren Anklagepunkt wurde ihm vorgeworfen, im März 2009 zwei 13 und 15 Jahre alte Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Das Vergehen an der 13-jährigen konnte dem Mann nicht nachgewiesen werden. Bei der 15-Jährigen sah es das Gericht als erwiesen an, dass B. das Mädchen in ein Zimmer lockte und zwang, sich auszuziehen, und sich dann an ihr verging.

Die Mädchen lebten in dem Oldesloer Kinderheim. B. versprach den Mädchen, sie aus dem Heim zu holen und ihnen zu helfen. Birgit Brauer, Leiterin des Kinder- und Jugendhauses: "Ich bin froh, dass damals eines der Opfer seiner Mutter von der Tat erzählt hat und es somit zur Anzeige kam. Denn häufig schweigen die Mädchen und erzählen nichts."