Ab 2011 müssen Wohnungen und Häuser mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

Trittau. Gesetzlich vorgeschrieben sind sie in Schlafräumen, Fluren und Kinderzimmern. Daran erinnerte Bezirks-Schornsteinfegermeister Jürgen Behncke bei der Bezirksversammlung von Haus & Grund in Trittau. Der Verband rät Hausbesitzern dazu, über den Einbau ein Protokoll anzufertigen. Formulare gibt es im Trittauer Vereinsbüro (Kirchenstraße 6).

Seit drei Jahren kümmern sich Geschäftsstellenleiterin Erika Maibom und ihr Team um die Belange der fast 100 Mitglieder. Öffnungszeiten: montags und dienstags 10 bis 12 Uhr, donnerstags 16 bis 18 Uhr.