Leiter des Bezirksrevier empfiehlt, nach Weihnachtsmarktbesuch den Wagen stehenzulassen

Ahrensburg. Gemeinsam nach Feierabend zum Glühweinstand gehen oder bei der Weihnachtsfeier zusammen anstoßen: Besonders in der Adventszeit, wenn Arbeitskollegen und Freunde zusammenkommen, lockt der Alkohol. Für viele stellt sich dann häufig die Frage: Soll ich danach noch mit meinem Auto nach Hause fahren?

Für Eckart von Kleist, Leiter des Oldesloer Bezirksreviers und zuständig für die Verkehrsüberwachung in Stormarn, gibt es darauf nur eine Antwort: "Nein." Alle Jahre wieder beobachtet der Polizist, dass sich in der Vorweihnachtszeit vermehrt angetrunkene Menschen ans Steuer setzen. Deshalb kündigt von Kleist verstärkte Kontrollen an. "Wir werden in der Nähe von Weihnachtsmärkten unterwegs sein", sagt von Kleist: "Die Erfahrung zeigt, dass oft ein Glühwein zu viel getrunken wird."

Alkoholsündern, die den Wert von 0,5 Promille erreicht oder überschritten haben, drohen empfindliche Strafen. Wer mit 0,5 bis 1,1 Promille angehalten wird muss mit einem Bußgeld von 500 Euro, vier Punkten in der Verkehrssünderdatei in Flensburg und mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Ist der Autofahrer bereits einmal mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen, verdoppelt sich das Bußgeld. Fiel er öfters auf, verdreifacht es sich auf 1500 Euro. Zudem wird der Führerschein für drei Monate eingezogen.

"Dies gilt jedoch nur, wenn jemand nicht auffällig gefahren ist oder andere Menschen gefährdet hat", sagt von Kleist: "Wer ab 0,3 Promille hat und durch Ausfallerscheinungen auffällt, begeht keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat. Dies wissen die meisten Menschen nicht." Dafür kassiert der Autofahrer sieben Punkte in Flensburg, und genauso wie bei einem Promillewert über 1,1 entscheidet in solch einem Fall ein Richter über das Strafmaß. Dies kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe sein. Das Gericht bestimmt auch, wie lange die Fahrerlaubnis entzogen wird. Bei Promillewerten über 1,1 Promille ist der Führerschein für mindestens sechs Monate, höchstens aber fünf Jahre weg.

Was viele Autofahrer auch nicht beachten: Selbst wer betrunken in die Pedale tritt, kann erheblich bestraft werden. Ob Auto- oder Radfahrer - wer mit mehr als 1,6 Promille erwischt wird, muss zur Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), im Volksmund auch besser unter dem Begriff "Idiotentest" bekannt. Die MPU kostet bis zu 1000 Euro. Nur wer diesen Test besteht, bekommt seinen Führerschein zurück.

"Wer bei einer Feier oder auf dem Weihnachtsmarkt Alkohol trinken will, sollte sich anschließend abholen lassen oder Geld in ein Taxi investieren. Das ist im Vergleich zu dem, was auf den Fahrer zukommt, der erwischt wird, immer günstiger", sagt Eckart von Kleist und mahnt: "Derzeit ist das Entdeckungsrisiko sehr hoch." Zudem erinnert der Chef des Oldesloer Bezirksreviers die Autofahrer auch daran, dass Menschen, die ordentlich gebechert haben, auch am nächsten Morgen noch Restalkohol im Blut haben und die Finger vom Steuer lassen sollten. "Jedem Autofahrer sollte auch bewusst sein, dass seine Existenz bedroht ist, wenn er im Berufsleben auf das Auto angewiesen ist", sagt von Kleist und fügt hinzu: "Dies ist aber nichts gegen die Belastung, die jemand ein Leben lang mit sich rumträgt, der ein Menschleben auf dem Gewissen hat, weil er sich betrunken hinters Steuer gesetzt hat."