“Wir haben einfach Pech gehabt.“ Stadt will 450 000 Euro bis 2015 abstottern

Ahrensburg. Die Stadt muss in den sauren Apfel beißen und die Pension für Bürgermeister Michael Sarach komplett allein zahlen. In der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses beschlossen die Mitglieder, die Möglichkeit einer Aufteilung der Pensionszahlungen zwischen den verschiedenen Dienstherren des Bürgermeisters nicht weiter überprüfen zu lassen. Ahrensburg als voraussichtlich letzter Dienstherr des heute 56-Jährigen muss auch im Ruhestand den Unterhalt von Sarach zahlen. Insgesamt beläuft sich dieser Anspruch auf 450 000 Euro, die die Stadt bis 2015 in Raten von 90 000 Euro zurücklegt.

Grundlage ist das Beamtenversorgungsgesetz, welches für bis zum 31. Dezember 2010 begründete Beamtenverhältnisse festlegt, dass der jeweils letzte Dienstherr zahlen muss. Im Januar 2011 ändert sich diese Regelung - dann sollen alle Dienstherren anteilig bezahlen. Ab dem kommenden Jahr müsste sich bei Sarach zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern an den Kosten beteiligen. "Wir haben einfach Pech gehabt", sagt Rechtsamtsleiter Thomas Reich, "ich habe das Thema zusammen mit einer Referendarin intensiv geprüft." Auch Gutachten aus Schwerin und Kiel kämen zu dem selben Urteil. "Alle Übergangsregelungen greifen nicht", so Reich. Und ohne einen Rechtsgrund dürften die anderen Städte, in deren Diensten Sarach vorher stand, auch keine Zahlungen leisten.

Auch die zunächst angedachte Prüfung der Angelegenheit durch den Hamburger Staatsrechtler Prof. Hans-Peter Bull wurde daher in der nicht öffentlichen Sitzung von den Mitgliedern des Hauptausschusses abgelehnt. Dies bemängelt die Wählergemeinschaft WAB. "Für mich ist das nicht nachvollziehbar. Bull hatte angeboten, kostenlos am 6. Dezember vor dem Ausschuss zu sprechen", sagt Peter Ipsen von der WAB. Dazu Reich: "Wir sehen keine Aussicht auf Erfolg, es bringt nichts, ihn auch noch anzuhören." Ipsen kritisiert auch, dass diese Entscheidung in einer nicht öffentlichen Sitzung gefällt wurde, bei der er als bürgerliches Mitglied ausgeschlossen war. "Personalangelegenheiten werden grundsätzlich nicht öffentlich beraten", sagt Thomas Reich, "Zudem sind die Gutachten aus Schwerin und Kiel vertraulich." Immerhin habe Sarach vor, sich nach Ablauf seiner Amtszeit erneut zur Wahl zu stellen und bis zum Rentenalter von 68 Jahren im Dienst zu bleiben.