Gutachter beurteilt den Mord an Vasthi G. nicht als “impulsive Handlung“ des Täters

Großhansdorf/Lübeck. Martin H. weist keine Merkmale für eine krankhafte seelische Störung, ein Intelligenzdefizit oder eine schwere seelische Abartigkeit auf. Zu diesem Fazit kommt der Gutachter, der den Mörder der 23 Jahre alten Heilerziehungspflegerin Vasthi G. für den Prozess vor dem Landgericht Lübeck beurteilen soll. All diese Faktoren wären Indizien für eine mögliche Schuldunfähigkeit von Martin H. gewesen.

Die erfundenen Geschichten des Angeklagten, wie beispielsweise die des traumatisierten Soldaten aus Afghanistan, würden aus seiner Isolation heraus geboren werden. Weil er sich verfolgt fühle, schreibe er seiner Person eine größere Bedeutung zu. Sein Verhalten sei "allenfalls wahnähnlich", so der Gutachter. "Es waren bei ihm immer nur Anmutungen und Verdächtigungen. Er hat er nie gesagt, 'das ist so'."

Halluzinationen habe er nur in bestimmten Situationen gehabt. Wenn sich die Lage geändert habe, seien diese verschwunden. "Bei einer psychiatrischen Erkrankung würden sie nicht einfach so weggehen." Defizite habe H. im emotionalen Bereich - und was seine Empathiefähigkeit betreffe. Zudem sei er sehr egozentrisch, habe ein geringes Maß an Konfliktfähigkeit und kein Durchhaltevermögen. "Er wirft relativ schnell die Flinte ins Korn", so der Gutachter. Trotzdem habe H. hohe Ansprüche. "Er möchte dazugehören, Träume erreichen." Weder seine früheren Taten noch der Mord an Vasthi G. im Wohnheim Haus Rümeland seien impulsive Handlungen gewesen. Der Gutachter vor Gericht: "Es gab einen gewissen Vorlauf, ein gewisses Maß an Vorbereitung. Er hat vorher darüber nachgedacht."