41-jähriger Lübecker hatte mit einem 32 Jahre alten Oldesloer in der Kreisstadt Drogen verkauft

Bad Oldesloe/Lübeck. Der Oldesloer Drogendealer Lars M. (Name geändert) muss für fünf Jahre und vier Monate hinter Gitter. Christian K. (Name geändert) aus Lübeck, der mit ihm auf der Anklagebank vor dem Lübecker Landgericht saß, wurde zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die beiden Männer hatten in Bad Oldesloe, Bargteheide und Lübeck mit Kokain, Amphetamin, Haschisch und Marihuana gehandelt.

"Lars M. war der Kokainhändler in Bad Oldesloe", sagte die Vorsitzende Richterin Helga von Lukowicz bei der Urteilsverkündung, "er hatte eine Vertriebsstruktur aufgebaut: Es gab verschiedene Telefone für unterschiedliche Kunden, Freunde wurden in den Handel mit eingespannt."

Strafmildernd hätten sich für den 32-Jährigen sein frühes Geständnis, seine eigene starke Drogenabhängigkeit sowie die geleistete Aufklärungsarbeit im Bezug auf seinen Mitangeklagten Christian K. und einen weiteren Beteiligten ausgewirkt. Die Richterin sagte: "Er hat sogar Taten genannt, die gar nicht in den verhandelten Zeitraum fielen." Die Drogendealer waren für Taten von Juli 2009 bis März 2010 angeklagt. Aufgeflogen waren sie damals, weil ein Freund des Oldesloers festgenommen worden war und sich als Kronzeuge angeboten hatte, um eine Strafmilderung zu bekommen.

Auch bei Christian K. hätten sich sein Geständnis und die Tatsache, dass er stark drogenabhängig war, strafmildernd ausgewirkt. Richterin von Lukowicz: "Christian K. hat Reue gezeigt, die wir ihm abgenommen haben." Der 41-Jährige war Kunde bei M. und verkaufte auch selbst Drogen. Seinen damals 16 Jahre alten Sohn setzte er als Boten ein und bot ihm Drogen an. Das war laut Gericht auch der Grund dafür, dass seine Strafe deutlich höher als die des Oldesloers, des eigentlich größeren Händlers, ausfiel. "Christian K. hat seinen Sohn, für dessen Erziehung er eigentlich verantwortlich war, zum Drogendealer gemacht", sagte die Richterin, "und er hat ihn zum Drogenkonsum gebracht, obwohl er aus eigener Erfahrung wusste, wozu das führt. Das Mindeststrafmaß dafür beträgt fünf Jahre."

Durch den Verkauf der Betäubungsmittel soll M. einen Gewinn von 150 000 Euro erzielt haben, K. soll 25 000 Euro eingenommen haben. "Beim Angeklagten K. gehen wir davon aus, dass er das Geld wieder 'verkokst' hat", sagte die Richterin. Auch M. soll zumindest einen Teil des eingenommenen Geldes für Drogen ausgegeben und verspielt haben. Aufgrund der Drogenabhängigkeit ordnete das Gericht bei beiden die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Mit ihren Urteilen blieb das Gericht unter dem Antrag des Staatsanwalts. Er hatte eine Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten für den Oldesloer sowie zehn Jahre für den Lübecker gefordert. Die Verteidiger hatten in ihren Plädoyers kein mögliches Strafmaß genannt.

Die beiden Angeklagten nahmen das Urteil scheinbar gelassen hin. Der Oldesloer, der seine langen dunklen Haare zu einem Pferdeschwanz zusammengebunden hatte, lächelte nach der Verkündung sogar.