Knapp eineinhalb Jahre nach dem Zugunglück auf dem Bahnübergang bei Reecke/Hamfelde hat das Amtsgericht Lübeck das Urteil gefällt. Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Gefährdung des Schienenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung mit einer Verwarnung belegt. Die Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 30 Euro wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann hatte sich Anfang Juli 2009 mit Trecker samt Anhänger auf den Schienen festgefahren. Er konnte sich retten, bevor ein Regionalexpress mit fast 100 Kilometern pro Stunde in den Trecker raste. Fünf Passagiere wurden leicht verletzt. Der Sachschaden betrug rund 300 000 Euro. Das Gericht konnte nicht klären, ob die Signalanlage defekt war. Ein Augenzeuge hatte ausgesagt, dass die Warnlampe nicht Rot gezeigt hatte.