Grundstückseigentümer sind verpflichtet, das Lauf auf den Gehwegen vor ihrem Grundstück zu entfernen. Darauf macht die Stadt Reinbek aufmerksam. Auch Radwege, Bordsteine und begehbare Seitenstreifen müssen gereinigt werden - egal, ob die Blätter von eigenen oder städtischen Bäumen oder vom Nachbargrundstück stammen. Auch Gullys und Hydranten sind sauber zuhalten. Die Blätter können im eigenen Kompost, in der Biotonne oder mit Laubsäcken entsorgt werden. Auch die Abfallwirtschaftsstation ist Annahmestelle. Das Laub darf nicht auf die Straße, an Bäume oder in Parks gekippt werden. Die Straßenreinigungssatzung ist im Internet nachzulesen.

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