Gericht verurteilt Bargteheider zu Geldstrafen und gemeinnützigen Einsätzen

Bargteheide. Sie hatten ihre Opfer auf ein Feld in Bargteheide gelockt und zusammengeschlagen. Wegen gefährlicher Körperverletzung sind drei Bargteheider im Alter zwischen 16 und 19 Jahren vom Jugendrichter in Ahrensburg zu Geldstrafen und zu gemeinnützigen Arbeitsstunden verurteilt worden. Obwohl es für das Gericht und die Staatsanwaltschaft schwierig war, die Geschehnisse vom 21. Oktober 2009 zu rekonstruieren, waren beide am Ende von der Schuld der jungen Männer überzeugt.

Widersprüchliche Aussagen von Angeklagten, Opfern und Zeugen

Sowohl die Angeklagten als auch die Opfer und die Zeugen machten widersprüchliche Aussagen. Alle konnten sich nicht mehr so recht erinnern oder gaben an, nicht genau hingesehen zu haben. Der 16 Jahre alte Kay O. und der 18 Jahre alte Jan B. (alle Namen geändert) hatten gestanden, einen 19 Jahre alten Hamburger zunächst auf einem Spielplatz und später auf einem Feld in Bargteheide verprügelt zu haben. Der dritte Angeklagte, Markus P., 19, bestritt die Vorwürfe.

So rekonstruierte der Richter den Fall: Gegen 21 Uhr sitzen die drei jungen Männer mit Freundinnen auf einem Spielplatz und trinken Alkohol. Zwei junge Männer kommen vorbei. Einer von ihnen spricht die Gruppe an. Daraufhin schlagen Markus P. und Jan B. auf ihn ein. Das Opfer und sein Freund können fliehen. Sie rufen die Polizei. Im Streifenwagen fahren die beiden jungen Männer mit den Beamten durch Bargteheide, kommen dabei auch an den Tätern vorbei. Doch sie erkennen die Schläger nicht wieder. Die Polizei lässt die beiden Mitfahrer am Bahnhof aussteigen und fordert sie auf, die Stadt zu verlassen.

Richter schenkt Familienangehörigen eines Täters keinen Glauben

Am Bahnhof treffen Opfer und Täter erneut aufeinander. Die Gruppe der Schläger lockt den Hamburger und dessen Freund auf ein Feld in einen Hinterhalt. Dort schlagen Kay O., Markus P. und Jan B. auf die beiden Männer ein. Erneut können die Opfer fliehen und die Polizei alarmieren. O. und B. werden wenig später auf dem Spielplatz festgenommen. Markus P. beteuert, er sei nach der ersten Prügelei nach Hause gegangen. Seine Mutter und Schwester sagten vor Gericht aus, dass ihr Sohn und Bruder mit ihnen im Wohnzimmer gesessen habe und deshalb nicht auf dem Feld gewesen sein kann.

Das sieht der Richter jedoch anders. Denn Kay O. sagte, dass P. dabei war. Eine Zeugenaussage und Vernehmungsprotokolle der Polizei belegen dies. Da Jan B. eine weitere Körperverletzung am 29. August begangen hatte, wurde er zu 80 Arbeitsstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung verurteilt. Kay O. bekam eine Geldstrafe in Höhe von 270 Euro und muss 20 Arbeitsstunden leisten. Markus P. muss 270 Euro Strafe zahlen.