26-Jähriger erstach Nachtschwester in Großhansdorf. Verhandlung beginnt am 14. September

Großhansdorf. Der Mörder der im März getöteten Nachtschwester Vasthi Leona G. muss sich ab dem 14. September für das grausige Verbrechen vor dem Landgericht in Lübeck verantworten. Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird am 5. November erwartet. Die Familie des Opfers wird als Nebenkläger auftreten. Der Anwalt der Familie, Niko Brill, sagte auf Anfrage, dass die Eltern sowie die drei Geschwister von Vasthi G. den Prozess begleiten werden.

Der Angeklagte Martin H., 26, hatte sich nach Erkenntnissen der Mordkommission in der Nacht zum 18. März dieses Jahres in das Betreuerzimmer des Hauses Rümelandes, in dem Menschen mit psychischen Erkrankungen betreut werden, geschlichen und mit einem Messer mehrfach auf die dort schlafende Nachtschwester eingestochen. Nach der Tat flüchtete H., der mit elf weiteren Bewohnern in dem Wohnheim lebte.

Die 23 Jahre alte Nachtschwester, die erst wenige Wochen vor der Tat in dem Wohnheim angefangen hatte zu arbeiten, war am nächsten Morgen von ihren Kollegen tot aufgefunden worden. Wie es für die Einrichtung üblich ist, hatte die junge Frau die Nachtschicht allein übernommen.

Ein Sexualverbrechen konnte die Polizei nach der Obduktion der jungen Frau ausschließen. Das Motiv für die Tat ist indes noch unklar. Ob Martin H. während der Gerichtsverhandlung den Hinterbliebenen eine Antwort auf das Warum geben kann, bleibt abzuwarten. Einen Tag nach der Tat, am 19. März, stellte sich Martin H. der Polizei in Flensburg und sitzt seither in der Justizvollzugsanstalt Lauerhof in Lübeck-Marli.

Vor dem Mord an Vasthi G. war Martin H. bereits mehrfach wegen Diebstahls, Störung des öffentlichen Friedens und Körperverletzung polizeilich in Erscheinung getreten. Zuletzt war er im Mai 2007 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung verurteilt worden. Im September 2006 hatte er auf der Raststätte Buddikate an der A 1 einen Autofahrer mit einer Schreckschusspistole bedroht und versucht, ihm das Fahrzeug zu rauben. Damals lebte H. in Neukirchen an der Ostseeküste, arbeitete als Gelegenheitshandwerker. Zu dieser Zeit stellte ein Amtsarzt fest, dass Martin H. psychisch krank sei. Das Gutachten ergibt, er sei wohngruppentauglich, stelle keine Gefahr für andere dar. In der Bewährungsauflage heißt es, Martin H. müsse sich in eine offenen Wohngruppe für psychisch Kranke begeben. Er wurde in einer Einrichtung bei Flensburg, später in Großhansdorf untergebracht.