Siek und der Kreis streiten über einen Überweg auf der Hauptstraße. Landrat Klaus Plöger will nun vermitteln

Siek. Im Streit mit der Kreisverkehrsbehörde um einen Zebrastreifen auf der Sieker Hauptstraße hat Bürgermeister Arnold Trenner jetzt Landrat Klaus Plöger um Hilfe gebeten. Der habe zugesagt, sich der Sache anzunehmen. Eventuell werde es noch mal einen Ortstermin geben, sagt Trenner. Die Kreisverkehrsbehörde verlangt von der Gemeinde, den Zebrastreifen zu entfernen, weil er an einer abknickenden Vorfahrt liegt und das nach Gesetzeslage nicht erlaubt ist. "Die gesetzliche Vorgabe ist eindeutig. Ein Ermessen gibt es nicht", sagt Hans-Jürgen Zimmermann von der Kreisverkehrsbehörde. Die Gemeinde aber möchte den Zebrastreifen belassen, wo er ist. "Weil er für unsere Kinder den Schulweg sicherer macht", sagt der Bürgermeister. Für Sieker Jugendliche, die in Großhansdorf die Schule besuchen, führt der Weg genau über die abknickende Vorfahrt, dann über die Fußgängerampel und die Autobahnbrücke.

Im April hatte die Kreisverkehrsbehörde die Gemeinde erstmals aufgefordert, den gesetzeswidrigen Überweg zu entfernen. Auf ihre Kosten. "Die etwa 35 000 Euro, die das kosten würde, sollen wir bezahlen", sagt Arnold Trenner. Das sei nicht nachzuvollziehen, zumal der Kreis vor etwa vier Jahren die abknickende Vorfahrt angeordnet und den Zebrastreifen damit erst rechtswidrig gemacht habe. "Sie hätten ihn damals gleich mit wegnehmen können", sagt Trenner. Das sei versäumt worden, räumt Verkehrslenker Zimmermann ein.

Damals, vor vier Jahren, wurde die Umgehungsstraße eingeweiht und die Sieker Ortsdurchfahrt damit zu einer Sackgasse. Der Weg in den Ort führt seitdem über die Straße Jacobsrade und dann links ab auf die Hauptstraße. Wer nach rechts in die Hauptstraße in Richtung Autobahn abbiegt, kommt nicht weiter. Gleich hinter der abknickenden Vorfahrt liegt eine Bushaltestelle. Auch aus diesem Grund hält die Gemeinde an dem Fußgängerüberweg fest.

Eine Lösung muss her. Doch wie soll die aussehen? Das sei Sache der Gemeinde, sie sei Straßenbaulastträger, sagt der Kreisverkehrslenker. Die Gemeinde schlug eine Bedarfsampel vor. Der Kreis lehnte das ab. Die sei ebenso unzulässig wie der Zebrastreifen. Die Gemeinde beauftragte ein Ingenieurbüro, nach einem für alle Seiten geeignetem Weg zu suchen. Die Fachleute hielten einen kleinen Kreisverkehr für möglich. Verkehrsbehörde und Polizei hatten Zweifel. Hans-Jürgen Zimmermann: "Mit einem überfahrbaren Mini-Kreisel wäre nichts gewonnen. Das haben wir der Gemeinde bei einem gemeinsamen Gespräch mitgeteilt." Der Vorschlag sei vom Tisch, auch aus Kostengründen, sagt der Bürgermeister.

"Am besten wäre, die abknickende Vorfahrt aufzuheben und die Regel rechts vor links einzuführen. Dann wäre der olle Zebrastreifen wieder rechtmäßig." Doch auch diese Möglichkeit sei als unzulässig abgelehnt worden, weil rechts vor links nur an Straßenkreuzungen mit gleichstarken Verkehrsströmen erlaubt ist.

Eine Voraussetzung, die am anderen Ende des Dorfes, im Bereich Alte Landstraße/Ecke Hauptstraße, erfüllt ist, sodass die abknickende Vorfahrt dort abmontiert werden kann. Das habe die Behörde im Zuge des Ausbaus der Kreisstraße 39 mit einem Radweg gerade veranlasst. Auch deshalb, weil die Kreisstraße eine sogenannte Bedarfsumleitung für die Autobahn ist, sagt Trenner.

Er ist erleichtert, dass der Landrat nun eingreift. "Er hat zwar gleich betont, dass er nichts versprechen kann", sagt Arnold Trenner. "Für uns bedeutet das einen Aufschub. Vielleicht siegt der gesunde Menschenverstand."