Die Rechtsverbindlichkeit der DIN 1986 Teil 30 ist strittig. Kreisstadt wendet sie längst an

Bad Oldesloe. Während es gerade ganz danach aussieht, als gewähre die Landesregierung Grundbesitzern eine Schonfrist bei der Überprüfung ihrer Schmutz- und Abwasserrohre auf Dichtigkeit, preschen die Oldesloer Stadtwerke vor. 55 Firmenchefs im Gewerbegebiet rund um die Lily-Braun-Straße im Osten der Kreisstadt haben in diesen Tagen Post bekommen. Sie sollen bis zum Ende dieses Monats darlegen, wer bis zum Ende dieses Jahres ihre Rohre überprüfen wird. Drei von ihnen, die diese Schreiben kritisch hinterfragt haben, ist mittlerweile ein formeller Bescheid zugestellt worden.

"Dieses Vorgehen ist mir vollkommen unverständlich", sagt Cornelia Pareike, Geschäftsführerin der Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus & Grund in Bad Oldesloe. Bei ihr sind in den vergangenen Tagen zahlreiche Anrufe verblüffter Gewerbetreibender eingegangen.

Verbandschef hält Kreisstadt für einen "unrühmlichen Vorreiter"

Inzwischen liegen Kopien der verschickten Bescheide dem Haus-&-Grund-Verbandsdirektor Alexander Blazek in Kiel vor. Er bezeichnet Bad Oldesloe als "unrühmlichen Vorreiter". Blazek: "Ich kann die Forderung überhaupt nicht nachvollziehen. Wir befinden uns gerade mitten in Gesprächen, wie wir die Dichtigkeitsprüfung umsetzen. Nach der Sommerpause werden die Beratungen fortgesetzt." Schon jetzt sei aber nahezu sicher, dass das Land die Fristen - ursprünglich Ende 2015 für Grundstücke außerhalb von Wasserschutzgebieten - erheblich nach hinten verschieben wolle. "Und wir haben ja noch nicht mal 2015. Nach meiner Kenntnis ist erst 2010", sagt Blazek.

Noch immer wird über die Rechtsverbindlichkeit gestritten

Die Oldesloer Stadtwerke scheinen unterdessen schon seit einigen Jahren auf eine Dichtigkeitsprüfung zu pochen. Nach Auskunft des fürs Kanalnetz zuständigen Sachbereichsleiters Günther Pauli sind seit 2008 bereits 150 Firmen am Rögen und an der Industriestraße dazu aufgefordert worden, außerdem zahlreiche private Grundeigentümer an Hamburger Straße sowie Wald- und Feldstraße. "Wo wir unsere Rohre auf den Stand bringen, fordern wir von Grundeigentümern, dass sie das auch machen", sagt Pauli. Und während landesweit noch über die Rechtsverbindlichkeit der einschlägigen Norm namens DIN 1986 Teil 30 diskutiert wird, hat die Kreisstadt für sich eine Lösung des Problems gefunden. "Die DIN 1986 ist in die Ortssatzung aufgenommen worden, und die Ortssatzung ist gültig", sagt Pauli.

Auf die Frage, ob die Bürger das denn akzeptieren, antwortet er: "Es wird gerade schwieriger."