Zweierlei Maß

"Schutzplan für Alt-Ahrensburg"

Mit genauen Vorgaben für Neubauten will die Stadt historische Viertel erhalten

Bauamtsleiter Wilhelm Thiele wird ganz genau hinschauen, ob die Villeneigentümer die Vorgaben einhalten, wie sinnvoll sie für die Benutzer auf den mittlerweile parzellierten Grundstücken auch sein mögen und egal, was es kosten mag. Allgemeinnutzen hat schließlich Vorrang.

Genau hingeschaut wird in Ahrensburg aber nur bei kleinen Bauherren. Alte schöne Bauten gab es auch mal an der Großen Straße. Kein Schutzplan oder überhaupt ein Plan der Stadt hier, sondern Abriss Stück für Stück.

Und dann gelten für Investoren im Zentrum nicht einmal städtische Baugenehmigungspläne. Der Investor des CCA durfte beim ersten Bauabschnitt massiv höher und breiter als genehmigt bauen, das ist bares Geld. Bußgeld für die Stadtkasse - Fehlanzeige, stattdessen noch ein Geschenk obendrauf: die Tiefgarageneinfahrt nicht wie ursprünglich geplant auf seinem Grund, nämlich da, wo jetzt der Penny-Eingang ist, sondern Ein- und Ausfahrt auf öffentlichem Grund. Zusammen ein gut siebenstelliges Geschenk der Stadt.

Heute sieht es so aus, als wäre dort gar nichts anderes als eine Fußgängerzone denkbar. Salamitaktik des Bauamtsleiters. Vergessen seine öffentlichen Garantien von Fußgänger-, Fahrrad-, Pkw- und Lkw-Verkehr, ja sogar Busdurchfahrten durch die Klaus-Groth-Straße. Vermutlich wollte er die Bürger stückweise an die Fußgängerzonenlösung heranführen. Aber dass nun auch noch die Ahrensburger die Verschönerung der Fußgängerzone zahlen sollen und nicht der Investor - wie steht es da mit dem Allgemeinnutzen?

Evelyn Bellieno, Ammersbek

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