Eine Glosse von Michelle Kossel

Immer wieder stellen mich Behördenschreiben vor Herausforderungen. Da heißt es doch im Begleittext für meine Steuererklärung: "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von Paragraf 16 Absatz 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." Hand aufs Herz: Wer macht denn auch so was?

Immerhin bemüht man sich in den Amtsstuben um korrekte Formulierungen. So heißt es im Deutschen Lebensmittelbuch "Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen". Und eine weitere Stilblüte aus ebendiesem Werk: "Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinegestzes." Wieder etwas gelernt. Und wenn es ums Geld geht, schauen die Mitarbeiter der Bundesanstalt für Arbeit ganz genau hin: "Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind und so weiter ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes." Da muss man erst einmal drauf kommen.

Der Blick in die Gesetzbücher macht so dann und wann aber auch betroffen. "Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet", heißt es im Kommentar zum Bundesreisekostengesetz.

Meinen Favoriten in Sachen Bürokratie-Brüller liefert aber immer noch die Bundeswehr mit "Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar". Was wäre diese Nation ohne die Vielfalt ihrer Vorschriften ...