Acht Monate auf Bewährung für brutalen Angriff an Neujahr

Ahrensburg. Er ist mehrfach vorbestraft. Er verbüßt zurzeit eine Haftstrafe unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, die bis zum Jahr 2012 zur Bewährung ausgesetzt ist. Trotzdem hat ein 28 Jahre alter Ahrensburger erneut zugeschlagen, einen 26-Jährigen dabei schwer verletzt. Trotzdem muss er wieder nicht ins Gefängnis. Das Amtgericht Ahrensburg verurteilte den gebürtigen Russen wegen gemeinschaftlicher und gefährlicher Körperverletzung zu acht Monaten Haft - erneut zur Bewährung ausgesetzt.

Die Richterin begründet das Urteil damit, dass sie glaube, der Angeklagte habe in den vergangenen eineinhalb Jahren eine positive Entwicklung gemacht. So lange liegt die Tat nämlich zurück.

Es ist der 1. Januar 2009. Eine Gruppe junger Menschen, die gemeinsam Silvester gefeiert haben, steht gegen ein Uhr nachts an einem Spielplatz im Ahrensburger Stadtteil Gartenholz. Plötzlich gehen vier Männer auf die Gruppe zu. "Ist er das? fragte dann einer der vier Männer", erinnert sich die 24-jährige Schwester des Opfers. Der Angeklagte sei auf ihren Bruder zugekommen, habe ihn zunächst umarmt und ihm ein frohes neues Jahr gewünscht. Beide kennen einander. "Dann ging alles ganz schnell", sagt die Zeugin, "mein Bruder wurde zu Boden gerissen, und alle vier schlugen auf ihn ein."

Freunde des Opfers wollen die Angreifer wegreißen. Doch der Angeklagte schleudert sie weg. Nach dem Angriff flüchten die Täter. Das Opfer erleidet schwere Gesichtsverletzungen. "Sein Gesicht war vollkommen geschwollen. Er war erst kurz zuvor am Kiefer operiert worden. Weil der mehrfach gebrochen gewesen war, hatte er Stahlplatten eingesetzt bekommen", sagt die Schwester.

Auch der Bruder, 28, des Opfers sagt aus. Er ist von Justizvollzugsbeamten in den Gerichtssaal geführt worden, denn seine derzeitige Adresse lautet JVA-Lübeck, Lauerhof. Er könne sich an den Vorfall nicht mehr erinnern. "Ich war besoffen, das ist das Einzige, was ich noch weiß", sagt er teilnahmslos.

Der Angeklagte selbst hatte schon am ersten Verhandlungstag behauptet, dass nicht er, sondern seine Begleiter auf den 26-Jährigen eingeschlagen habe. Der Staatsanwalt glaubt dieser Aussage nicht. Die Verteidigerin indes plädiert nach dem Grundsatz in dubio pro reo -im Zweifel für den Angeklagten - auf Freispruch. Die Richterin folgt schließlich dem vom Staatsanwalt vorgeschlagenen Strafmaß.

Der Ahrensburger muss auch 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung in Ahrensburg zahlen. Bei seinen sieben Vorstrafen im Bundeszentralregister ist das ein mildes Urteil. Positiv hat sich für den Angeklagten laut Gericht die Tatsache ausgewirkt, dass er seit dieser letzten Tat an Neujahr 2009 nicht mehr polizeilich in Erscheinung getreten ist und inzwischen eine Familie gegründet hat. Im März dieses Jahres hat er geheiratet, vor rund einem Monat hat seine Frau ein Kind bekommen.

Die Mittäter, der Bruder des Angeklagten und ein Freund, sind wegen dieser Tat bereits verurteilt worden. Beide erhielten ebenfalls Bewährungsstrafen. Der vierte Täter, der Zeugen dadurch aufgefallen war, dass er russisch sprach, ist bis heute unbekannt.