Der 56-Jährige soll 1989 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden sein

Lütjensee. Der Kirchenmusiker, der in Lütjensee entlassen wurde, nachdem er seine Verurteilung wegen Besitzes kinderpornografischer Bilder zugegeben hatte, stand offenbar schon öfter vor Gericht als bisher bekannt.

Der heute 56-Jährige ist laut eines Berichts der Rheinischen Post bereits 1989 in Düsseldorf zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden - wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in mindestens sechs Fällen. Wegen Besitzes kinderpornografischen Materials habe er sich später zweimal vor Gericht verantworten müssen. 2006 sei er zu sechs Monaten verurteilt worden, habe jedoch Berufung eingelegt.

Im April 2008 wurde er zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung hatten die Ermittler 390 Videodateien und mehr als 70 000 Bilder, überwiegend von Jungen unter 14 Jahren, sichergestellt.

Im Juli 2008 trat der Kirchenmusiker seine Stelle in Lütjensee an. Dort betreute er unter anderem Chöre und war im Kindergarten tätig. Ende März 2009 wurde seine jüngste Bewährungsstrafe durch einen Anruf eines Düsseldorfer Pastors bei Pastorin Britta Sandler intern bekannt. Der Musiker bekam nach der damals sofort einberufenen Sondersitzung des Kirchenvorstands umgehend Hausverbot und die fristlose Kündigung. Seine Anstellung endete mit Ende seiner verlängerten Probezeit am 31. März 2009. Daraufhin verließ er Lütjensee. Laut Polizei gibt es keine Hinweise darauf, dass sich der Mann auch in Lütjensee strafbar gemacht hat.

Der Kirchenvorstand beschloss damals, die Öffentlichkeit nicht über die tatsächlichen Gründe der Kündigung zu informieren. Von den Vorwürfen wegen sexuellen Missbrauchs in den 80er-Jahren habe er nichts gewusst, sagt der zweite Vorsitzende Jürgen Lünzmann. "Das ist mir völlig neu." Ihm seien nur die Kinderpornografie-Vorwürfe bekannt gewesen. "Vielleicht hätten wir sonst anders reagiert."

Ob der Bewerber, der seine Vorstrafen im Einstellungsgespräch offenbar verschwiegen hatte, ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen musste, kann Lünzmann nicht sagen. Für die Einstellung neuer Mitarbeiter sei ein Ausschuss zuständig, dem verschiedene Vertreter der Kirchengemeinde angehörten.