Verkehrsministerium kann Genehmigung nicht versagen. Bad Oldesloe erteilt Auflagen

Ahrensburg/Kiel. Die rechtsextreme NPD darf vor der schleswig-holsteinischen Landtagswahl landesweit mit Lautsprecherwagen für sich werben. Das teilte das Landesverkehrsministerium mit. Es hatte zuvor prüfen lassen, ob die Genehmigung für diese Fahrten versagt werden kann. Zum Ergebnis sagte Sprecher Harald Haase: "Die Straßenverkehrsordnung gibt ein Verbot nicht her. Minister Jost de Jager hat zähneknirschend die Genehmigung erteilen müssen." Sie gilt ab sofort und endet am 5. Mai, dem Tag vor der Landtagswahl. Allerdings muss sich die NPD mit ihren drei genehmigten Lautsprecherwagen an Auflagen halten. So darf sie im Umkreis von 200 Metern um Krankenhäuser, Schulen, Altenheime, Kirchen und Friedhöfe nicht werben. Kindergärten sind in dieser Liste nicht enthalten. Lautsprecherdurchsagen sind nur werktags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und 15 bis 20 Uhr erlaubt. Die Lautsprecherleistung ist auf maximal 18 Watt beschränkt. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf gar nicht geworben werden.

In mehreren schleswig-holsteinischen Städten gelten zusätzliche Auflagen. Sie sind Bestandteil der Genehmigungen, die die NPD jetzt bekommen hat. So darf die Partei in Bad Oldesloe in folgenden Straßen nicht werben: Besttorstraße, Hude, Kirchweg, Mühlenstraße, Mühlenplatz, Heiligengeiststraße, Hindenburgstraße und Markt. Auch die Städte Flensburg, Kiel, Lübeck, Neumünster, Norderstedt, Glücksburg, Stockelsdorf, Bad Schwartau und Neustadt sowie das Amt Langballig haben Auflagen erteilt.