Der Oldesloer Anwalt Andreas Greiff vertritt nach erfolgreicher Klage für Sülfelder jetzt 40 Bankkunden. Rentnerin verlor 100 000 Euro.

Bad Oldesloe. 78 Jahre alt war die Klientin des Oldesloer Rechtsanwalts Amadeus Greiff, als der Bankberater kam. Der Banker besuchte die Frau im Seniorenheim Rosenhof in Travemünde. Dort lebte sie damals, dort lebt sie auch heute noch. Allerdings nicht mehr in einem Einzelzimmer, sondern nur noch in einem Zwei-Bett-Zimmer - denn mit den Geldanlagen, die ihr der Commerzbank-Mann 2007 und 2008 bei mehreren Besuchen aufgeschwatzt hatte, hat sie einen großen Teil ihrer Ersparnisse verloren.

Die alte Dame ist einer von 40 neuen Fällen, in denen Amadeus Greiff nun tätig ist - ein besonders krasser Fall. Greiff hatte - wie berichtet - im Dezember einen Prozess gegen die Commerzbank gewonnen. Es ging um eine Schiffsbeteiligung. Der Sülfelder Gerhard Noll bekam seine Geldanlage zurück, weil ihn die Bank falsch beraten hatte. Seitdem - und seit einem Abendblatt-Bericht - hagelt es Anfragen. Nicht nur von Kunden der Commerzbank. "Da ist alles dabei", sagt Greiff. "Die Deutsche Bank, die Haspa, die Sparkasse - alle haben mitgemacht."

Wobei mitgemacht? Sie haben ihren Kunden Anlagen angedreht, für die die Berater eine hohe Provision bekommen haben. Greiff: "Wie hoch diese Provisionen waren, sagen die Banken nicht. Aber ich vermute, dass es zwischen acht und zwölf Prozent gewesen sind." Die alte Dame hatte ihrem Berater rund 100 000 Euro anvertraut. Bei einer Provision von zehn Prozent hat der Mann also 10 000 Euro an ihr verdient.

Das Kassieren von Provisionen ist nicht verboten. Verboten ist das Verschweigen dieser Provisionen. Der Kunde muss laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darüber informiert werden, wie stark das Interesse des Beraters an dieser Geldanlage ist - zumal dann, wenn er nicht ein Finanzprodukt der eigenen Firma empfiehlt, sondern das eines fremden Unternehmens.

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Im Fall der alten Dame hat er das getan. Seltsame Anlageformen waren es, die er der Rentnerin bei drei Besuchen im Rosenhof ans Herz legte. Im März 2007 war es ein amerikanischer Immobilienfonds mit dem kryptischen Namen "CFB Fonds 160 Philadelphia", im Oktober ein weiterer Fonds der "Majorna Mobiliengesellschaft". Im Juli 2008 drängte der Berater die damals 79-Jährige dann dazu, bei einem Bioenergie- und einem Infrastrukturfonds einzusteigen.

Aber warum hat sie unterschrieben? "Sie hat der Commerzbank vertraut", sagt Amadeus Greiff. "Sie ist seit rund 60 Jahre Kundin der Firma." Sie habe - schon allein wegen ihres Alters - nicht wirklich verstanden, was diese Geldanlagen für Folgen haben können. "Ihr wurde eine sichere und ertragsstarke Investition versprochen, das war ausschlaggebend", sagt Greiff.

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Doch das Versprochene traf nicht ein. Greiff: "Die Beteiligungen haben sich seit 2009 zunehmend negativ entwickelt." Die Frau wandte sich in ihrer Not an ihren Schwager. Der stellte fest, dass die vier Geldanlagen mit erheblichem Risiko behaftet sind und teilweise extrem lange Laufzeiten haben - in einem Fall bis zum Jahr 2027. "Da wäre die Dame 98 Jahre alt", sagt der Anwalt. "Das ist schon allein deshalb eine völlig sinnlose Anlage."

Bittere Folge der Gier des Beraters: Das Geld der Frau ist vermutlich weg. "Derzeit muss damit gerechnet werden, dass unsere Mandantin keinerlei Erträge mehr aus ihrem Vermögen erleben wird, obwohl sie hierauf dringend angewiesen wäre", hat Greiff der Bank geschrieben. Auf der Pflegestation des Heims habe sie in ein Zwei-Bett-Zimmer ziehen müssen. "Diese missliche Lebenssituation ist unmittelbare Folge Ihrer Beratung", heißt es in dem Schreiben weiter. Greiff fordert inklusive Zinsen rund 104 000 Euro von der Commerzbank zurück. Eine erste Frist hat das Geldinstitut verstreichen lassen. Es müsse noch Informationen zu dem Fall zusammensuchen, hatte es in einem Antwortschreiben geheißen. Amadeus Greiff: "Wir bereiten jetzt die Klage vor."

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Der Anwalt empfiehlt jedem Bankkunden, seine Investitionen zu überprüfen. "Wer 2006 oder 2007 etwas angelegt hat, der hat gute Chancen, sein Geld zurückzubekommen", sagt er. Grund: Damals habe es schon ein Urteil des Bundesgerichtshofs gegeben, wonach die Banken über Provisionszahlungen informieren müssten. Dennoch hätten es viele Berater nicht getan.