Viele Stormarner Kommunen wollen an Beiträgen für Straßenausbau trotz Wahlfreiheit festhalten

Ahrensburg. Der Landtag in Kiel hat entschieden, dass die Kommunen in Schleswig-Holstein in Zukunft selbst entscheiden können, ob sie die Bürger an den Kosten für den Straßenausbau beteiligen. In Stormarn wird der Beschluss jedoch vorerst nur zu wenigen Änderungen führen, denn viele Verwaltungschefs wollen trotz Wahlfreiheit an den unbeliebten Anliegerbeiträgen festhalten. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Stadt die Ausbaubeiträge komplett abschafft", sagt etwa Henning Görtz, Bürgermeister von Bargteheide. "Ein völliger Verzicht auf die Anliegerbeiträge wäre aus meiner Sicht finanziell nicht leistbar. Die Folge wäre, das weniger Ausbaumaßnahmen stattfinden und der Zustand der Straßen und Wege stetig schlechter wird."

Eine ähnliche Auffassung hat auch Ahrensburgs Bürgermeister Michael Sarach. Er sagt: "Wenn wir keine Straßenausbaubeiträge erheben, werden wir an anderer Stelle Einnahmen erhöhen oder Ausgaben kürzen müssen." Er befürchtet, dass die Entscheidung des Landtags bei den Bürgern falsche Hoffnungen weckt. Solange ein kommunaler Haushalt nicht ausgeglichen werden könne, ohne Kredite aufzunehmen, stelle sich die Frage der Wahl faktisch nicht, so Sarach.

Auch Trittau könne nicht auf die Anliegerbeteiligung verzichten, sagt Bürgermeister Walter Nussel. "Wenn die Einnahmequelle wegfällt, würde das unseren Straßen nicht gut tun. Sie sind in einem desolaten Zustand. Da hilft es, wenn die Anlieger mit ihrem Geld dazu beitragen, dass sie saniert werden können." Er befürchtet jedoch, dass es Proteste geben könnte, wenn die Gemeinde das nächste Mal die Bürger für den Straßenausbau zur Kasse bitten will.

Reinfelds Bürgermeister Gerhard Horn kritisiert, dass der Beschluss des Landtags die Kommunen in arme und reiche spalte. Er sagt: "Die sogenannten Fehlbedarfsempfänger werden die Beiträge erheben müssen, um ihre Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen." Auch von der Einführung wiederkehrender Beiträge, die der Landtag mit seiner Gesetzesänderung nun ebenfalls erlaubt hat, hält Horn nichts. "Vom Verfassungsgericht in Koblenz ist das als verfassungswidrig eingestuft worden", sagt er. "Über diese Lösung muss man also nicht ernsthaft nachdenken, wenn man nicht gerade Spaß an entsprechenden Rechtsstreitigkeiten hat."

Positiver wird die Entscheidung des Landtags in Großhansdorf und Barsbüttel gesehen. Großhansdorfs Bürgermeister Janhinnerk Voß will die Politiker im Bau- und Umweltausschuss über eine Abschaffung der Anliegerbeiträge entscheiden lassen, Barsbüttels Verwaltungschef Thomas Schreitmüller will im April im Finanzausschuss die Politiker über die neue Rechtslage informieren. Er sagt: "Dann müssen sie entscheiden, wie es weitergeht."