Schon in der Vergangenheit gab es häufig Proteste, wenn eine Stadt oder Gemeinde beschlossen hatte, eine Straße für viel Geld ausbauen zu lassen. Der Grund: Die Anlieger mussten einen Teil der Kosten übernehmen, so schrieb es das Kommunalabgabengesetz des Landes vor. In Zukunft dürften die Proteste der Bürger noch lauter und vehementer werden. Denn den Bürgermeistern fehlt ein schlagkräftiges Argument, das sie bislang bei der Auseinandersetzung mit den Grundstückseigentümern gern genutzt haben: die Vorgabe vom Land.

Jede Kommune darf nun selbst entscheiden, ob sie weiterhin auf die unbeliebte Anliegerbeteiligung besteht. So hat es der Landtag in Kiel beschlossen. In der Praxis wird vermutlich genau das Wissen um diese Wahlfreiheit für Ärger sorgen. Denn während einige Städte und Gemeinden aus finanziellen Gründen nicht auf das Geld der Bürger verzichten können oder wollen (wie zum Beispiel Reinbek), wird in anderen bereits offen über eine mögliche Abschaffung der Satzung diskutiert (Großhansdorf).

In Zukunft wird wohl die Haushaltslage der Kommune entscheiden, ob der Bürger für den Ausbau seiner Straße zur Kasse gebeten wird. Die Folge werden große regionale Unterschiede sein. Wer in einer Gemeinde wohnt, der es finanziell gut geht, darf sich vielleicht freuen. Wer allerdings in einer Stadt wohnt, die hoch verschuldet ist, hat Pech gehabt und muss zahlen. Wahrscheinlich ist, dass sich die Bürger diese Ungleichbehandlung nicht einfach gefallen lassen werden.