Vielleicht habt ihr ja schon mal im Fernsehen eine Gerichtsshow gesehen, in der neben den Richtern auch Verteidiger und ein Staatsanwalt aufgetreten sind. Dann war das ein Strafgericht, in dem über Menschen Urteile gefällt werden, die zum Beispiel gestohlen, jemanden betrogen oder noch schlimmere Straftaten begangen haben.

Wenn zwei Nachbarn sich streiten oder jemand nach einem Autounfall Schmerzensgeld bekommen möchte, müssen die Beteiligten ihre Rechte vor einem Zivilgericht erstreiten.

Manchmal kann ein solcher Streit aber auch friedlich beigelegt werden. Ehrenamtlich tätige Schiedsleute vermitteln zwischen den Parteien und versuchen eine Einigung, bevor es vor Gericht geht. Mehr dazu könnt ihr auf Seite drei lesen.

Daneben gibt es noch verschiedene Fachgerichte. Vor dem Arbeitsgericht beispielsweise kann man die Rechte aus seinem Arbeitsvertrag durchsetzen. Richter der Finanzgerichte klären Verfahren wegen Steuern und Zöllen. Vor Sozialgerichten erstreitet man Zuschüsse zum Lebensunterhalt oder höhere Rentenzahlungen. Und zum Verwaltungsgericht muss man gehen, wenn man gegen eine Behörde klagt.

Jede dieser unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten hat ihr eigenes Verfahrensgesetz, das den Ablauf einer Verhandlung bestimmt.