Jetzt ist es doch wieder passiert: Barsbütteler Gastschüler können ihre Wunschschulen in Hamburg nicht besuchen, weil sie zu weit weg wohnen. Früher haben die Eltern zu einem Trick gegriffen: Alle Jahre wieder stieg im Januar die "Trennungsrate" in Barsbütteler Familien sprunghaft an. Die Mütter zogen - natürlich nur auf dem Papier - mit den schulpflichtigen Kindern in das benachbarte Hamburg-Wandsbek und meldeten den Nachwuchs problemlos an der weiterführenden Schule an. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung versöhnten sich die Eltern wieder.

Als Hamburg und Schleswig-Holstein dieses Streitthema im Gastschulabkommen zur beiderseitigen Zufriedenheit regelten, atmeten Eltern und Schulen auf. Auch die politischen Akteure waren voll des Lobes über die weitsichtige Regelung für die Metropolregion.

Rechtlich ist Hamburg nun nichts vorzuwerfen. Verständlich auch, dass die Stadt die Schüler auf weniger beliebte Schulen verteilen will. Doch es ist nicht nachvollziehbar, dass Kinder, die gerade deshalb in Hamburg auf die Schule gehen dürfen, weil die Wege im Nachbarland zu weit sind, nun auch in Hamburg weite Schulwege zurücklegen müssen.

So verständlich die Argumente beider Seiten sind, so unbefriedigend bleibt das Ergebnis. Auf der Suche nach einer für alle Beteiligten annehmbaren Lösung müssen vor allem in den Köpfen die Bezirks- und Landesgrenzen überwunden werden. Das Wohl von Schülern und Eltern soll im Vordergrund stehen, unabhängig von deren Wohnort.