Großhansdorf. Die Gemeinde Großhansdorf will ihr Ortsbild mittels zweier neuer Bebauungspläne bewahren. Der erste betrifft das Gebiet westlich und östlich des Ostpreußenwegs, der zweite jene Grundstücke, die sich zwischen der Hoisdorfer Landstraße und dem Eilbergwald befinden. Über beide Bebauungspläne wurde jetzt im Bauausschuss diskutiert.

Im ersten Fall haben sich die Kommunalpolitiker auf einen Vorentwurf festgelegt, der eine mögliche Bebauung innerhalb bestimmter Baufenster regelt. Es wurde eine sogenannte Grundflächenzahl festgelegt, die je nach Grundstück bei 0,2 oder 0,25 liegt. Die Zahl regelt den Anteil des Grundstücks, der versiegelt werden darf. In der Konsequenz bedeutet die Regelung, dass in dem rund 24 000 Quadratmeter großen Gebiet auch in Zukunft keine Mehrfamilienhäuser entstehen könnten. Bauamtsleiter Stefan Kroll rechnet damit, dass ein endgültiger Bebauungsplan im Verlauf des Jahres beschlossen wird.

Im Fall der Hoisdorfer Landstraße beschloss der Ausschuss eine Ausarbeitung eines Bebauungsplans. Mögliche Neubauten sind wegen der Nähe des Waldes aus Brandschutzgründen ohnehin stark reglementiert. Stefan Kroll schlug vor, eine Zweigeschossigkeit festzuschreiben. Für das ehemalige Grundstück der Deutschen Angestellten-Akademie soll eine gesonderte Regelung gefunden werden.