Streit um Gebühr für neue Straßenlaternen in Barsbüttel geht weiter. Gemeinde prüft Widersprüche

Barsbüttel. Ob die Barsbütteler Bürger mit ihren Protesten gegen die Gebührenbescheide im Lampenstreit Erfolg haben, ist nach wie vor offen. Derzeit prüft die Verwaltung die 25 Widersprüche, die eingegangen sind. "Ich habe kein Problem damit, die Bescheide zurückzuziehen, wenn sich herausstellt, dass wir uns geirrt haben", sagte Bürgermeister Thomas Schreitmüller bei einer Informationsveranstaltung vor rund 50 Bürgern im Stemwarder Dorfgemeinschaftshaus. Noch gehe die Verwaltung jedoch davon aus, dass die Gebühren rechtmäßig gefordert worden seien.

Das ist zum einen der Fall, wenn es sich um eine Erneuerung handelt, weil die alten Lampen ihren Dienst versagten. Alternativ könnte die Gemeinde auch argumentieren, dass die neuen Lampen eine Verbesserung für die Einwohner darstellten, sagte der Kieler Verwaltungsrechtsexperte Prof. Wolfgang Ewer, der Barsbüttel im Lampenstreit berät. Es könne vor Gericht aber ganz unterschiedlich beurteilt werden, was ein Vorteil ist und was nicht. Werden die Widersprüche abgewiesen, könnten die Bürger mit Musterklagen versuchen, eine Klärung herbeizuführen, schlug Ewer vor.

Die Lampen vom Typ "Große Glocke" waren schon 2007 aufgestellt worden

Das kam nicht gut an. "Sie können doch nicht den Bürgern die Kosten für einen Rechtsstreit aufbürden, der wegen Fehlern in der Verwaltung entstanden ist", sagte ein Zuhörer. 107 Bescheide hatte das Rathaus kurz vor Weihnachten an die Einwohner in Stellau und Stemwarde versandt, um nachträglich Gebühren für die 2007 aufgestellten Lampen des Typs "Große Glocke" einzufordern - gerade noch rechtzeitig, bevor die Forderungen verjährt gewesen wären. Weil die Barsbütteler Kämmerei vom eigenen Bauamt keine Schlussrechnung der Baumaßnahme bekam, war nur durch eine interne "Notbremse" aufgefallen, dass die Gebühren noch nicht geltend gemacht worden waren.

Dass sie für die Lampen nachträglich zur Kasse gebeten werden, können die Bürger nicht verstehen. Denn unstrittig ist, das damals von den Politikern gesagt wurde, die Lampen würden aus einer Spende des Möbelhauses Höffner bezahlt. Weil dies nicht schriftlich fixiert wurde, können sich die Betroffenen darauf aber nicht berufen. Ebenfalls unstrittig ist, dass seitens der Verwaltung fünf Jahre lang niemand Bürger oder Politiker auf die Gebühren hinwies. "Dass Sie alle damit gerechnet haben, für die Lampen nichts bezahlen zu müssen, kann ich nachvollziehen", sagte auch Bürgermeister Thomas Schreitmüller. Dass dies "verwaltungstechnisch bescheiden" gelaufen sei, entbinde ihn aber nicht von der Pflicht, die Gebühren zu fordern.

Laut Ortsbeirat hätten die alten Lampen noch mehrere Jahre stehen können

Die Entschuldigung des Verwaltungschefs besänftigte die Bürger nicht. "In meinem Betrieb wäre dafür mein Kopf ab", sagte ein aufgebrachter Mann. Joachim Germer, Stemwarder und Kreistagsabgeordneter der Grünen, meinte: "Da entsteht der Eindruck, man kann der Gemeindeverwaltung nicht trauen." Das Rathaus - zum Zeitpunkt des Vertrags mit dem Möbelhaus unter Leitung des abgewählten Ex-Bürgermeisters Arno Kowalski - wäre verpflichtet gewesen, die Politiker von falschen Versprechungen abzuhalten.

"Den Schuh ziehe ich mir an, dass ich später nicht aufgesprungen bin und gesagt habe: Halt, das muss man noch einmal prüfen", sagte Thomas Schreitmüller. Es habe aber kein Fehlverhalten der Verwaltung im rechtlichen Sinne gegeben, erklärte er.

Dass die Laternen keinesfalls hätten erneuert werden müssen, meint der Stemwarder Ortsbeirat Klaus-Jürgen Krüger. "Laut einem Standsicherheitsprotokoll aus 2011 für die alten Lampen, die in den Straßen Hainholz und Bergstraße stehen, wären die noch sechs Jahre standfest. Dann hätten sie 2007 noch zehn Jahre gehalten."