Der Mann hatte immer das letzte Wort. Er entschied, ob seine Frau einen Beruf ausüben oder ein Konto eröffnen durfte. Wenn er in eine andere Stadt umziehen wollte, musste die Frau folgen. Weigerte sie sich, lieferte sie einen Scheidungsgrund und verlor ihr Recht auf Unterhalt. Was heute in Deutschland undenkbar ist, war noch vor einigen Jahrzehnten normal und sogar rechtlich festgehalten.

Erst 1949 schaffte es der Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" in das Grundgesetz. Zu verdanken ist das der Richterin und Politikerin Elisabeth Selbert (1896-1986). Sie wollte verhindern, dass es noch einmal zu einer solchen Diskriminierung wie während des Nationalsozialismus kommen konnte, als die Zulassung von Richterinnen und Anwältinnen verboten worden war. Doch trotz ihres Erfolgs behielten die Männer noch bis 1958 das Letztentscheidungsrecht bei ehelichen Angelegenheiten. Noch länger, und zwar bis 1976, dauerte es, bis es erlaubt wurde, nach der Hochzeit den Namen der Frau als Familiennamen zu wählen.

Eine Vorreiterrolle beim Thema Frauenrechte nahm Finnland ein. Das Land führte bereits 1885 die Gütertrennung ein. Das bedeutet, dass die Frau ihr Vermögen behalten durfte und nicht mehr an den Mann abtreten musste, wenn sie heiratete. Die finnischen Frauen durften auch als erste in Europa zur Wahl gehen: Sie bekamen 1906 das volle Stimmrecht, in Deutschland wurde es erst 1919 eingeführt. Sehr lange mussten die Frauen in der Schweiz darauf warten, wählen zu dürfen. Dort war es erst 1971 so weit. Später war in Europa nur noch Liechtenstein dran (1984).

Einschränkungen mussten die Frauen lange auch beim Sport hinnehmen. So verbot der Deutsche Fußball-Bund den Vereinen zum Beispiel 1955, Frauenabteilungen zu gründen und den Frauen ihre Spielstätten zur Verfügung zu stellen. Die Begründung lautete: "Im Kampf um den Ball verschwindet die weibliche Anmut, Körper und Seele erleiden unweigerlich Schaden und das Zurschaustellen des Körpers verletzt Schicklichkeit und Anstand." Erst 1970 hob der DFB das Verbot auf.