Ahrensburg/Bad Oldesloe. "Wenn das Gesetz beschlossen wird, können die Gemeinden - auch gegen den Willen des Hauseigentümers - sich Zugang zu Grundstücken und Häusern verschaffen, um dort eine Dichtigkeitsprüfung durchzuführen", befürchtet Hartmut Timme, Sprecher der Stormarner Interessengemeinschaft Bürokratie-Irrsinn zu einer offenbar geplanten Änderung des Landeswassergesetzes. Zukünftig sollen Gemeinden auch Abwasserrohre auf privaten Grundstücken auf ihre Dichtheit überprüfen dürfen. Bisher sind die Hauseigentümer verpflichtet, nachzuweisen, dass die Rohre auf ihren Grundstücken dicht sind. Kosten: etwa 400 Euro. Für die meisten Grundstücke gilt eine Frist bis 2015. Die Gesetzesänderung soll laut Marion Sellier von der SPD-Landtagsfraktion zum 1. März in Kraft treten. Es müsse aber noch geklärt werden, ob die Prüfung "zwingend bis Ende 2015 geschehen muss und wie dabei unzumutbare Härten für private Grundstückseigentümer vermieden werden können." (let)