Das Verteilen von Gülle und Jauche ist bei der Wetterlage noch verboten. Viele Bauern stecken deshalb buchstäblich bis zum Hals im Dreck.

Auf den gefrorenen Böden dürfen die Bauern die täglich wachsenden Güllemengen nicht ausbringen. Auf einigen Höfen drohen die Jauchegruben und Güllebehälter bereits überzulaufen. Im schlimmsten Fall fließt der austretende Dünger in das Grundwasser und verseucht Bäche und Teiche.

Gemäß der Düngeverordnung darf kein Mist gefahren werden, solange die Böden gefroren, höher als fünf Zentimeter mit Schnee bedeckt oder bei Tauwetter und Regen überschwemmt sind. Naturschützer befürchten jetzt, dass sich viele Bauern in ihrer Not nicht anders zu helfen wissen, als dennoch Gülle auszubringen. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Kiel deshalb aufgefordert, gemeinsam Lösungen zu finden.

Ein Erlass des Ministeriums sieht nun vor, den Mist in benachbarten oder stillgelegten Betrieben einzulagern, bis sich die Lage entspannt. Landwirt Jörg Elbers aus Hoisdorf hat diese Notlösung schon ergreifen müssen. "Mein bester Freund hatte in seinem Schweinemastbetrieb noch Platz, dort habe ich die Gülle eingefahren", sagt er, "sonst hätte ich nicht gewusst, wohin damit." Die Viehbauern gerieten in Not, wenn keine Ausnahmegenehmigungen erteilt würden, so Elbers. Was sollen sie machen, wenn auch in der Nähe keine freien Lagerkapazitäten mehr vorhanden sind? Auch an diese Situation hat das Landwirtschaftsministerium in Kiel schon gedacht. Der Erlass sieht vor, dass in besonders harten Fällen Gülle und Jauche auf Winterraps, Feldgras oder Wintergetreide aufgebracht werden darf - unter strengen Auflagen und in Absprache mit den Behörden.