Ein verletzter Autofahrer, zwei unbeaufsichtigte Jugendliche und ein nicht weggeschlossenes Luftgewehr waren Bestandteil eines Prozesses, der vor dem Amtsgericht Ahrensburg geführt wurde.

Ahrensburg. Angeklagt wegen unerlaubten Waffenbesitzes: Ein 61-Jähriger Ahrensburger. Diesem wird außerdem vorgeworfen, sein Luftgewehr frei zugänglich aufbewahrt zu haben.

Die besagte Tat ereignete sich bereits am 28. Mai 2008. Ein 42-Jähriger VW Lupo-Fahrer war in der Bünningstedter Straße von einem Luftgewehrgeschoss, einem sogenannten "Eierbecher", durch das geöffnete Beifahrerfenster am Bein getroffen worden. Die Täter, zwei Jungen im Alter von zwölf und 16 Jahren, hatten mit dem Luftgewehr ihres Vaters auf das elterliche Carport gezielt. Der Schuss verfehlte sein Ziel und ging zu weit. Der getroffene Autofahrer verspürte einen "wespenstichartigen Schmerz" am Bein. Beim Aussteigen entdeckte er das Projektil eines Luftgewehrs. Daraufhin verständigte er die Polizei. Diese ermittelten die minderjährigen Täter.

Nun wirft die Staatsanwaltschaft dem Vater, Reinhard Müller (Name geändert), vor, seine Aufsichtspflicht verletzt zu haben, indem er das Luftgewehr jedem frei zugänglich auf einem Schrank deponierte. "Ein Luftgewehr ist für mich keine Schusswaffe. Ich habe das damals von meinem Onkel bekommen, um den Kirschbaum gegen die Stare zu verteidigen", sagte der Angeklagte. "Laut dem neuen Waffengesetz von 2004 benötigen sie für dieses Gewehr aber eine Waffenbesitzkarte, denn es besitzt kein Prüfzeichen. Da hätten sie sich besser informieren müssen", belehrt ihn die Richterin. Ihm sei es nicht bewusst gewesen, dass sich die Gesetze geändert hatten. Das "Ding" liege schon seit 40 Jahren auf dem Schrank, nie sei etwas passiert, entgegnet Müller. "Warum haben sie das Gewehr nicht ordnungsgemäß weggeschlossen", fragte die Richterin. "Das hätte doch auch nichts gebracht. Wenn Kinder etwas wollen, holen sie sich das auch", sagte der 61-Jährige. "Aus meiner Sicht kann man mit einem Luftgewehr niemand ernsthaft verletzten, außer man ist nah dran", bemerkte er noch. Die Richterin warf ihm vor, den Fall zu verharmlosen, schließlich gebe es einen Verletzten. Man könne jetzt nichts mehr machen, so der Angeklagte. "Warum haben Sie das Angebot der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen eine Geldstrafe einzustellen nicht angenommen?", will die Richterin wissen. "Weil ich zu dem Zeitpunkt zahlungsunfähig war", sagt der Ahrensburger. Die Staatsanwältin bietet ihm erneut an, das Verfahren einzustellen. Nach anfänglichem Zögern geht der Angeklagte auf das Angebot ein. Ihm wird auferlegt, 250 Euro an die Stiftung Blauer Elefant zu zahlen und auf die Rückgabe seines Gewehrs sowie der Munition zu verzichten.