Wer in seinem Garten Büsche, Hecken und andere Gehölze abschneiden oder auf den Stock setzen will, muss ab sofort geänderte Fristen einhalten. Bislang waren derartige Arbeiten in der Zeit vom 15. März bis zum 30. September untersagt. Jetzt beginnt das Verbot bereits am 1. März. Zulässig sind in der Zeit bis Ende September nur Form- und Pflegeschnitte. Ursache ist eine Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Neuregelung gilt bundesweit.