Ungeheuerlicher Fall

Zum Bericht "Polizei überfährt Hund absichtlich und stellt Blechschaden in Rechnung"

Zunächst möchte ich Ihnen danken, dass Sie diesen ungeheuerlichen Vorfall publik gemacht haben, der soeben auch in den Nachrichten von RTL verbreitet worden ist. Nicht nur dieser Vorfall zeigt, welche menschenverachtende Arroganz unsere Verwaltungen an den Tag legen.

Dirk Janssen, per E-Mail

Brutaler als in Spanien

Ich bin Journalistin in Spanien bei einer deutschen Zeitung und dachte immer, schlimmer als hier können Tiere nicht behandelt werden. Die Meldung, dass in Deutschland die Polizei absichtlich einen verängstigten Hund totfährt, hat mir den Magen umgedreht. Ich bin zutiefst schockiert, entsetzt, es fehlen mir die Worte. Dass man der trauernden Frau auch noch eine Rechnung schickt, ist an Geschmacklosigkeit nicht zu überbieten.

Antje Ehlebracht, Benissa, Spanien

Straße sperren

Es hätte bestimmt kein Mensch etwas dagegen gehabt, wenn man die Autobahn kurz gesperrt und den Hund vom Tierschutz einfangen lassen hätte. Wenn er wirklich so herumgeirrt ist und die Autofahrer behindert hat, wundert es mich, dass ihn kein anders Auto angefahren hat.

Andrea Hoh, per E-Mail

Schadenhöhe irritiert

Der Vorgang ist mir vollkommen unverständlich. Wie konnten die Beamten den Hund tot fahren? War das eine Hatz auf den Hund? Diese Sache muss aufgeklärt werden. Auch kommt mir die Schadenssumme sehr hoch vor. Das war doch keine Kuh.

Heidi Jahn, Dillenburg

Armutszeugnis

Ich erwarte von unseren uniformierten Hütern über Recht und Ordnung, dass sie auch über unsere vierbeinigen Begleiter wachen. Diese Geschichte ist ein Armutszeugnis für die Beamten und ein Skandal in Sachen Tierschutz. So etwas darf nie wieder passieren. Entsetzte Grüße aus Hessen

Gabi Schöngart, Hünfelden - Heringen

Fehlte Interesse?

Das stellt wohl die brutalste und inhumanste Vorgehensweise, von der ich je gehört haben! Auch wenn für andere Verkehrsteilnehmer sicherlich Gefahren von diesem Hund ausgingen, so hätten die Beamten zuerst andere Methoden der Gefahrenabwehr wählen müssen. So hätte ein professioneller Hundefänger angefordert werden können. Auch per Betäubungsgewehr wäre eine Rettung dieses Hundes möglich geworden. Die durch solche Fachleute entstandenen Kosten wären geringer ausgefallen, und die Hundehalterin hätte sie mit Freuden für das Leben ihres Hundes gezahlt. In der Vergangenheit gab es immer wieder Fälle von entlaufenden Tieren, die in rührender Weise von Polizeibeamten in sichereres Terrain geleitet worden sind. Fehlte hier das ernsthafte Interesse?

Brigitte Uhrlau, Jersbek

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