Unser Bericht über den Tod des Hundes “Robby“, den Polizisten in der Silvesternacht auf der A 1 absichtlich überfahren hatten, hat eine Flut von Leserbriefen ausgelöst.

Hoisdorf. Vergangene Woche hatte die Besitzerin, Heidi Schwark aus Hoisdorf, auch noch eine Rechnung über den Schaden am Streifenwagen bekommen. Mehr als 2500 Euro soll sie jetzt zahlen. Das meinen unsere Leser:

Dafür geradestehen

Der eigentliche Skandal ist, dass die Polizisten nicht persönlich bei der Hundehalterin für ihre Taten geradegestanden haben und die Führung es nicht für nötig hielt, darauf zu dringen.

Joachim Lehmann, Tremsbüttel

Stur nach Gesetz

Als früherer Hundebesitzer steigt mir die Zornesröte ins Gesicht.

Ich halte diesen Vorfall für einen erstklassigen Beweis, dass unsere Behörden sich stumpf an Gesetzestextvorgaben halten können, jedoch die Folgen ihrer Entscheidungen völlig außer Acht lassen; es sie auch nicht im Geringsten interessiert. Für viele Besitzer hat ein Haustier den emotionalen Status eines Familienmitglieds, manchmal auch den Status eines Lebenspartners. Ich kann nur hoffen, dass die Hundehalterin über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, die ihr die Möglichkeit lässt, den Vorfall juristisch genauestens prüfen zu lassen.

Holger Krause, per E-Mail

Halterin muss haften

Von einem Skandal zu reden, wie es der Tierschutzverein macht, ist wohl unbegründet. Ich bin auch Tierliebhaber, besonders mag ich Hunde. Mir tut "Robby" auch leid. Aber die Halterin hat nicht auf ihren Hund aufgepasst. Die Polizeibeamten haben sich doch richtig verhalten. Den Hund zu erschießen, wäre durch Querschläger für andere Verkehrsteilnehmer viel zu gefährlich. Sollten durch den herumlaufenden Hund auf der Autobahn Menschen verletzt oder gar getötet werden? Verantwortlich ist immer noch die Hundehalterin. Also ist der Sachschaden auch von ihr zu ersetzen. Oder sollen die Steuerzahler den Schaden am Streifenwagen ersetzen? Das Schreiben zur Zahlungsaufforderung des Landespolizeiamtes mit Postzustellungsurkunde ist auch korrekt, da bei einem gewöhnlichen Brief der Empfänger sagen könne, er habe keinen Brief erhalten.

Jürgen Pohl, Großhansdorf

Beamte überfordert

Mir drängt sich der Verdacht auf, dass die Beamten mit der Situation völlig überfordert waren. Sie hatten vermutlich keine Ahnung, wie man mit verstörten Hunden umgehen sollte. Statt professionelle Hilfe anzufordern, hat man eine Lösung gewählt, die unter dem Vorwand, der Hund stelle eine akute Gefahrenquelle dar, eine schnelle Erledigung des Problems erbrachte. Ich habe vor einigen Jahren eine ähnliche Situation erlebt. Alle Autofahrer haben sich vorbildlich verhalten, indem sie sehr langsam fuhren und den Hund auf die Lübecker Ausfahrt abdrängten.

Günter Holst, Nachbar und Gast in der Silvesternacht bei Heidi Schwark

Unfassbar

Dass Polizeibeamte auf einer fast leeren Autobahn nicht von der Schusswaffe Gebrauch machen können und das Dienstauto benötigen, um einen Hund zu töten, ist unfassbar. Wie schafft man das, einen so hohen Schaden zu verursachen? Die 2550 Euro sollte sich die Streifenbesatzung wegen leichtfertiger Verschwendung von Steuergeldern teilen. Die Beamten sollten sich bei der Hundebesitzerin persönlich entschuldigen und die Rechnung abholen.

Fridjof Wenzel, Trittau

In Ordnung

Ich finde das Verhalten völlig in Ordnung. Die Beamten haben sich doch bemüht, den Hund einzufangen. Um Schlimmeres abzuwenden - einen Unfall mit Personenschaden, weil Autofahrer ausweichen und scharf bremsen müssen -, konnten die Beamten offensichtlich nicht anders handeln. Eine ganze Autobahn nur für einen Hund zu sperren, was einen immensen Polizeieinsatz erfordert hätte, der vermutlich viel teurer gekommen wäre, halte ich für einen unverhältnismäßigen Aufwand. Die Dame hat die Pflicht, ihre Tiere gegebenenfalls an der Leine zu führen. Gerade in der Silvesternacht können Hunde wegen des Feuerwerks leicht erschrecken und Menschen gefährden. Selbstverständlich hat sie für den Schaden aufzukommen. Hierfür gibt es Haftpflichtversicherungen. Es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit der Steuerzahler zahlt. Die Wortwahl in dem Schreiben ist klar und sachlich, sie muss juristisch einwandfrei sein. Man kann bei einer Schadenersatzforderung kein Kondolenzschreiben erwarten.

Waltraut Krumm, Großhansdorf

Schmerzensgeld

Die Beamten haben sich völlig dilettantisch verhalten. Sie haben "Robby" vermutlich wild gestikulierend und schreiend zu fangen versucht und wahrscheinlich somit verhindert, dass der Hund ins Gelände flüchten konnte. "Robby" hätte sich vermutlich nach einiger Zeit selbstständig von der Autobahn entfernt. Wenn nicht, hätte man es mit einem Stück Wurst versuchen können. Wenn aber alle Stränge reißen, gibt es noch ein Narkosegewehr. Ich will einräumen, dass es schwierig ist, so etwas in der Silvesternacht herbeizuschaffen.

Frau Schwark sollte sich einen Anwalt nehmen und das Land Schleswig-Holstein wegen seelischer Grausamkeit auf Schmerzensgeld verklagen.

Gunnar Schroeder, per E-Mail