Die AOK Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben ab dem 1. Januar 2010 von der Einkommenssteuer besser absetzbar sind. Die Neuregelung wurde durch das Bürgerentlastungsgesetz bereits im Sommer verabschiedet und wird nun zum Jahresbeginn wirksam. Für die Sonderausgaben gilt künftig jährlich ein Höchstbetrag von 2800 Euro. Das Finanzamt prüft, ob die bisherige oder die neue Rechtslage für die Steuerpflichtigen vorteilhafter ist.