Die Gesellschafterversammlung der Abwasserentsorgung Bargteheide GmbH (ABaG) hat das Geld für die Dichtigkeitsprüfung und etwaige Sanierungen der Abwasseranschlüsse bereitgestellt: 270 000 Euro für Bargteheide und 156 000 Euro für die umliegenden Amtsgemeinden.

Bargteheide. 5000 Anschlüsse gibt es in Bargteheide zu überprüfen. 25 Prozent davon liegen im Wasserschutzgebiet und sollen vorrangig bis 2013 kontrolliert werden. Die restlichen Anschlüsse, und das gilt auch für die 2500 in den Gemeinden des Amtes Bargteheide-Land, werden bis 2025 folgen.

Die wichtigsten Fragen der Bürger lauten: Was kostet mich das? Und wann ist mein Haus an der Reihe? Viele Bürger haben bereits im Rathaus angerufen. "Die Rede ist immer von 140 Euro pro laufendem Meter Kanalrohr. Aber das ist nur ein statistischer Durchschnittswert, und zwar für Prüfung und Sanierung zusammen", sagt Bargteheides Bürgermeister Henning Görtz. Dass eine Leitung von zehn Metern deswegen 1400 Euro kostet, sei nicht richtig. Görtz: "Je nach Sanierungsbedarf kann der Betrag drüber, aber auch deutlich drunter liegen."

Die ABaG wird die Arbeiten im Januar ausschreiben. Im Frühjahr könnten die genauen Kosten feststehen - und auch der Zeitplan. "Wir gehen dabei nicht willkürlich vor oder nach Alphabet", sagt der Bürgermeister. Vor einigen Jahren wurden die Hauptleitungen bereits untersucht. Da die daran angekoppelten Hausanschlüsse vermutlich einen ähnlichen Zustand aufweisen, werde man dort beginnen, wo der Sanierungsbedarf am höchsten scheint. Görtz: "Wir werden im Frühjahr zu einer Einwohnerversammlung einladen." Bernd Gundlach, Leiter des Amtes Bargteheide-Land: "Die Umlandgemeinden werden ihre Bürger ebenfalls informieren." Nienwohld, Todendorf und Bargfeld-Stegen verfügen über eine eigene Kläranlage. Gundlach: "Nienwohld hat aber bereits angedeutet, sich dem Verfahren anzuschließen."

Private Hausbesitzer müssen die von der Stadt beauftragte Firma nicht engagieren. Sie können sich auch selbst ein Unternehmen aussuchen. Das Ergebnis muss allerdings zertifiziert sein. Und der Zeitplan muss eingehalten werden. Görtz: "Wenn die Straße X im Jahr 2017 dran ist, müssen sich die Anlieger an diese Frist halten." Sonst drohe eine Ordnungsstrafe.