Sie auch Sie Ihrer Meinung nach schon einmal Opfer eines Behandlungsfehlers geworden? Und haben den Fall auf sich beruhen lassen, weil Sie ohnehin keine Chance auf Entschädigung gesehen haben?

Dann fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Rechtsanwalt Thomas Köppke weist darauf hin: "Die Krankenkasse berät Sie in medizinischen Fragen, bei einem Patientenanwalt bekommen Sie rechtlichen Rat." Wer einen Behandlungsfehler vermutet, solle frühzeitig ein Gedächtnisprotokoll anfertigen. Dr. Holger Thomsen vom Institut Medizinschaden der AOK rät ebenfalls, die Krankenkasse einzuschalten. Oder melden Sie sich bei der Regionalausgabe Stormarn des Hamburger Abendblattes. Rufen Sie uns an unter Telefon 04102/88 65-0 oder schreiben Sie uns: Rathausplatz 22, 22926 Ahrensburg. Oder schicken Sie uns eine E-Mail.

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