Anwalt Rolf Finkbeiner sagt: Die Geschäftsführung von Gewässerpflegeverbänden durch die Amtsverwaltung sei rechtswidrig.

Ahrensburg/Bad Oldesloe. Die 13 000 vom Kreis verschickten "Heranziehungsbescheide zur Mitgliedschaft im Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau" sind zwar fehlerhaft - deshalb aber nicht nichtig. Zu dieser Einschätzung ist das Rechtsamt der Verwaltung in Bad Oldesloe nach einer ersten Beurteilung des Sachverhalts gekommen. Das bedeutet: Der Kreis geht davon aus, dass die verschickten Bescheide ihre volle Gültigkeit entfalten und dass der Versand nicht wiederholt werden muss. "Wir sind davon überzeugt, dass der Fehler in den Bescheiden nicht den Angriffspunkt bietet, den sich einige Bürger sicherlich erhoffen", sagt Hans Gerd Eissing, Leiter des verantwortlichen Kreisumweltamtes.

Der Fehler: Wie berichtet, ist in allen verschickten Bescheiden statt von Hektaren die Rede von Quadratmetern. Dadurch sind die Grundstücke aller Bescheidempfänger auf dem Papier um den Faktor 10 000 geschrumpft worden. Eissing: "Die Angaben zur Fläche sind in diesem Zusammenhang ja aber gar nicht problematisch."

Problematischer ist, dass in einigen Bescheiden auch Flurstück-Bezeichnungen oder Empfänger nicht stimmen. Eissing: "Wir mussten uns auf die Daten verlassen, die der Gewässerpflegeverband von der Katasterverwaltung bekommen hat."

Um die Fläche wird es erst in einem zweiten Schritt gehen, für den der nun erfolgte erste allerdings die Voraussetzung sein soll. Denn die nunmehr zu "Mitgliedern" des Gewässerpflegeverbandes erklärten Grundeigentümer werden von eben diesem Verband Beitragsbescheide bekommen. Für bis zu 5000 Quadratmeter Fläche werden sie sechs Euro pro Jahr zahlen sollen - damit der Verband jene Bäche pflegt und unterhält, in die auf vielen Umwegen auch ihre Grundstücke entwässert werden.

Dieser Beitrag an sich ist nicht neu, er wird schon seit 2005 erhoben (davor hatten die Kommunen gezahlt). Allerdings hatten sich immer wieder Bürger zu zahlen gesträubt. Vielen von ihnen erschien unangemessen, dass seinerzeit auf zwei Euro Beitrag fünf Euro "Verwaltungsgebühr" aufgeschlagen wurden. Auf eine Klage des Ammersbeker Rechtsanwalts Rolf Finkbeiner hin stellte das Verwaltungsgericht Schleswig dann fest, dass es den als "Mitglieder" bezeichneten Gebührenzahlern an einer tatsächlichen Mitgliedschaft mangelte. So kam es, dass der Kreis aktiv wurde.

Die Beitragsbescheide wird nun wie gehabt die Amtsverwaltung Bargteheide-Land verschicken, die als Geschäftsstelle dreier Gewässerpflegeverbände fungiert. Genau darin aber sieht Anwalt Finkbeiner schon das nächste Problem. Per Brief an den Amtsvorsteher Helmut Drenkhahn hat er das Amt aufgefordert, die Geschäftsführung "im eigenen Interesse" einzustellen. Finkbeiner wörtlich: "Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Übernahme und Durchführung der Geschäftsführung für Gewässerpflegeverbände durch Ihre Behörde gegen geltendes Recht des Landes Schleswig-Holstein verstößt." Er beruft sich auf den Paragrafen 1 der Amtsordnung, laut der Amtsverwaltungen zuständig für die Übernahme gemeindlicher Aufgaben sind. "Sie dienen den amtsangehörigen Gemeinden und nicht beliebigen anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts", so Finkbeiner.

Dazu sagt Bernd Gundlach, Leitender Verwaltungsbeamter im Amt Bargteheide-Land: "Im Landeswassergesetz ist geregelt, dass die Verbände ihre Aufgaben an die Ämter übertragen dürfen. Deshalb sehe ich gar keinen Anlass, jetzt irgendetwas zu ändern." Hans Gerd Eissing sieht das ähnlich: "Das Landeswassergesetz ist die Spezialregelung, die über die Amtsordnung hinweggeht. Spezialregeln stehen in Spezialgesetzen."