Trittau. "So schnell schmeißen wir die Flinte nicht ins Korn. Wir werden weiter für den Erhalt des Schützenplatzes kämpfen": Gerhard Heinze gibt sich kämpferisch, wenn er über die Mitteilung der Kommunalaufsicht spricht, dass das Bürgerbegehren gegen die Bebauung des Schützenplatzes wohl nicht genehmigt wird. Die Kommunalaufsicht sieht das Bürgerbegehren als Eingriff in die Bauleitplanung und daher für unzulässig an. "Wir sehen das anders", sagt Heinze, der mit Axel Schulz und Jens Hoffmann das Bürgerbegehren initiiert hat.

Innerhalb kürzester Zeit hatten sie die doppelte Menge der nötigen Unterschriften gesammelt. "Das haben wir nicht aus Jux und Tollerei gemacht, sondern weil wir der Meinung sind, dass die Bürger darüber entscheiden sollten, ob der Schützenplatz umgebaut wird oder nicht", sagt Heinze. Er ist überzeugt, dass noch weitaus mehr Trittauer für den Erhalt des Platzes unterschrieben hätten, wenn die Aktion zeitlich verlängert worden wäre. "Dieses klare Votum kann man doch nicht einfach ignorieren", sagt der langjährige Gemeindevertreter, der vor kurzem aus Protest gegen das Neubauprojekt und aus Enttäuschung über die Haltung seiner Kollegen aus der Bürgergemeinschaft Trittau (BGT) ausgetreten war. BGT und SPD befürworten das geplante Einkaufszentrum der Firma Procom.

Bis zum 20. November haben Heinze, Schulz und Hoffmann nun Zeit, auf die Mitteilung der Kommunalaufsicht zu antworten und ihre Argumente darzulegen. "Es ist bis jetzt noch alles offen. Die endgültige Entscheidung fällt erst, wenn unsere Stellungnahme ausgewertet ist", sagt Gerhard Heinze. Für den Fall, dass das Bürgerbegehren dann tatsächlich abgelehnt werden sollte, könnten die Initiatoren klagen. Eine Option, die sie durchaus in Erwägung ziehen würden. Heinze: "Der Schützenplatz liegt uns am Herzen. Er ist ein Stück Trittau."